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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 275
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gleichmäßig mit allen drei Gängen mahlen. Der Beklagte gab vor, seine Mühle
einrichten zu müssen. Auch stehe der Eichpfahl Pfaffs zu hoch, daß das
Wasser stillstehe und die Mühlräder nicht mehr genug antreibe. Er sei bereit,
das Wasser wieder ungehemmt fließen zu lassen, wenn der Eichpfahl tiefer
gesetzt werde.53

10. Vom Wasserbau an der Rench

Ein besonderes Augenmerk hatten die Müller auf den Wasserbau zu richten.
Aus einem Seitenarm der Rench war vermutlich der Mühlkanal entstanden. Er
mußte durch regelmäßige Wasserzufuhr gespeist werden. Zu diesem Zweck
wurde ein Wehr mit einem Stau, ein sogenannter „Teich" mit Seitendämmen
am Hauptfluß angelegt. Das durch eine Stellfalle in den Kanal einlaufende
Wasser konnte reguliert werden. Brach die Rench oberhalb des Teichs aus
ihrem Bett aus, so fehlte den Müllern das Wasser. Die Müller achteten deshalb
besonders darauf, daß oberhalb des Teichs regelmäßige Uferbefestigungsund
Flußregulierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Alle Wiesenbesitzer, deren Grundstücke an die Rench stießen, hatten die Verpflichtung
, den Fluß offen zu halten und die Ufer zu befestigen.54 Das Gericht
Appenweier nahm in regelmäßigen Abständen Begehungen vor und ordnete
Maßnahmen an. So verordnete das Gericht im Jahr 1758 u.a. folgendes:

1. Sollen die Müller a dato innerhalb vier Wochen das Eck an der Wandelmatt hinwegmachen
, um hierdurch der Rench ungehemmten Fluß zu gestatten.

2. Sollen desgleichen Antoni Matt diesseits der Rench auf den ausgezeichneten Pfahl
das Eck hinwegtun.

3. Auf Antoni Matt und Josef Rentschlers Matt soll das Holz bis an den Schwall herausgehauen
werden.55

Aufgabe der Werkbesitzer war die Unterhaltung des Stauwehrs bzw. Teichs.
1749 wurde der große Teich neu erbaut — die Ausgaben beliefen sich auf
erkleckliche 372 Gulden. Fuhr- und Tagelöhnerarbeiten waren zu bezahlen,
Holz, Eisen und Steine. Die damaligen Grenzen brachten es mit sich, daß für
10 Wagen Fuhren ein Gulden, sechs Batzen und 8 Pfennig Zoll bezahlt werden
mußten. Die vier beschäftigten Zimmergesellen erhielten 2 fl. Trinkgeld, der
Schmied Josef Döbel aus Zusenhofen beanspruchte 8 fl. und 6 Batzen Lohn
für ausgeführte Arbeiten.56 Die Gesamtkosten wurden auf alle Müllener und
Stadelhofener Werksbesitzer umgelegt.

Norbert Kupfer als Inhaber der oberen Plauel, Johannes Köchle mit einer
Plauel und ein Stadelhofener Plauelinhaber hatten je 16 fl. zu bezahlen. Die
Müller hatten dagegen pro Mahlgang 28 Gulden zu entrichten. Interessant ist,
wieviele Gänge die Müllener Mühlen im Jahr 1749 jeweils aufwiesen:

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