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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 293
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Auwäldern eine einfache Fortbewegungsmöglichkeit auf dem Wasser mittels
primitiver Floße und sicherten durch ihren Fischreichtum die Ernährung: Der
Rheinstrom bestand ursprünglich aus einer Vielheit von Einzelflüssen, die in
Schlingen und Windungen zu Tal flössen und sich durch Verlagerung der mit
Regen und Schneeschmelzen aus den Alpen herabgeführten Kiesbänken bald
da, bald dort zu tieferem Strom ausbildeten.

So kam es, daß das sehr breite Flußbett bisweilen nur geringe Tiefen aufwies.
Aus dem Jahre 69 n. Chr. wird berichtet, daß der kiesbankreiche Oberrhein so
seicht war, daß er durchwatet werden konnte. Im Winter bedeckte sich der
Strom oft mit einer starken Eisdecke, darauf man mit Pferden wie über ein
Feld fahren konnte. Die unzähligen Schleifen und Windungen, Kies- und
Sandbänke führten bald hier, bald da zu größeren oder kleineren Inselbildungen
. Die am Rhein gelegenen Gemeinden waren dadurch jahrhundertelang
aufs höchste gefährdet; beste Kulturländer wurden immer wieder vernichtet,
ganze Dörfer durch das reißende Wasser mitgerissen.

In seinem Urzustand bot der Strom aber in einer Landschaft mit üppigem
Pflanzen wuchs den „alle Wildheit der Urnatur liebenden Fischen"2 optimale
Lebensmöglichkeiten, günstige Schlupfwinkel und Laichplätze. Ähnliche
Bedingungen boten die III, die Schutter, die Kinzig und die Rench. Von den
Römern wissen wir, daß sie während der Besetzung der Oberrheinlande die
Fischerei nutzten.3 Bei der damals geringen Bevölkerungsdichte und dem
außerordentlichen Fischreichtum der Gewässer blieb der Zustand des uneingeschränkten
Gemeingebrauchs dieser Gewässer bis ins Mittelalter bestehen.
„Erst als sich anstelle der altgermanischen genossenschaftlichen Gemeindeverfassung
die Grundherrschaften stärker herausbildeten und weltliche und
geistliche Herrschaften die Nutzung an Grund und Boden und damit auch an
der Fischerei übernahmen, änderten sich die Verhältnisse durchgreifend."4
Die Herrschaften als die Herren der Jagd und Fischerei übten die Jagd meist
selbst aus. Dieses war das Privileg der Herrschenden; die Ausübung der Fischerei
dagegen wurde an Untertanen (Fischer) delegiert. Auch Klöster erhielten bei
ihrer Gründung im 8. und 9. Jahrhundert ausgedehnte Besitzungen zur wirtschaftlichen
Absicherung. Für Altenheim waren das die Klöster Gengenbach
und Schuttern. Bei den früher zahlreichen und ausgedehnten Fastenzeiten
hatten die Klöster einen gesteigerten Bedarf an Fischen. Sie ließen sich die
Fischwasser von den bisherigen Besitzern schenken und vergabten oder verliehen
ihre Nutzungsrechte an ihnen untertänige Fischer unter dem Vorbehalt
der Ablieferung beträchtlicher Fischmengen. Oft verkauften sie diese wieder
aus Geldnot oder anderen Gründen an Private oder Städte. So entstanden die
Fischereigerechtigkeiten, die sich bis in die jüngste Zeit erhalten haben.5 Wohl
bildeten sich daneben auch beschränkte Eigentumsfischereirechte der Anwohner
heraus; die Fischerei mit der Angel oder mit dem Bernen (Netz) vom Ufer
aus war nur für den Eigenbedarf erlaubt, nicht aber für den freien und offenen
Verkehr im Handel und auf den Fischmärkten, der nur dem Lehensfischer,

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