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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 295
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den Wasserläufe des damals noch unkorrigierten Rheins. Mußten doch die
gemeinsamen Gemarkungsgrenzen nach jedem Hochwasser bei Begehungen
neu festgelegt werden.

Angesichts der geographischen Lage der Gemeinden in unmittelbarer Nähe
des Rheins stellten hier die Fischer zahlenmäßig auch die stärkste Zunft. Von
Basel aufwärts gab es auf dem heutigen badischen Rheingebiet etwa 25
Fischerzünfte. Die vereinbarten Zunftordnungen wurden anfangs nur mündlich
überliefert und von Generation zu Generation weitergegeben. Das ist auch
der Grund dafür, daß die heute noch bestehenden Fischerzünfte in den
meisten Fällen viel älter sind, als die ältesten Zunftbriefe und Urkunden ausweisen
.

Die älteste Fischerzunft im Rheinabschnitt Ortenau hatte Straßburg. Sie
bestand schon im 12. Jahrhundert. Ihre Satzungen wurden maßgebend für die
Ordnungen auch der rechtsrheinischen Fischerzünfte. Nach dem ältesten
Straßburger Stadtrecht waren die Fischer dort verpflichtet, jedes Jahr an drei
Tagen und drei Nächten für den Bischof zu fischen zwischen Vallator (bei
Greffern) im Norden und Rust im Süden, die Schutter hinauf bis zur Mörburg
(bei Höfen) und die Kinzig hinauf bis Kinzigdorf (bei Offenburg).7 Noch 1434
machte sich der Einfluß von Straßburg geltend, z.B. in Schonvorschriften für
Fische und Vögel, nachdem man schon damals das Fangen zu kleiner Fische
als Ursache des starken Rückgangs der Fischereierträge erkannt hatte.

Die ältesten Zünfte im Hanauerland und Ried sind die von Lichtenau (1389),
Auenheim (1442) und Kappel (1442). Die Fischer in Freistett, Diersheim, Leutesheim
, Helmlingen und Graueisbaum waren zeitweilig zu einer einzigen
Zunft zusammengefaßt.

Das für alle Zünfte geltende Recht wurde in Zunftbriefen niedergelegt. Es
waren das die auf Pergament niedergeschriebenen, in den Zunftladen aufbewahrten
Satzungen der Handwerker. Die Zunft vertrat mit Nachdruck die
Interessen der Mitglieder, gewährleistete dem einzelnen ein standesgemäßes
Einkommen, hielt sich aber auch für verpflichtet, für tadellose Waren und
Leistungen Sorge zu tragen. Sie erfüllte auch politische Funktionen im Rahmen
der Stadt- und Gemeindeverwaltungen und pflegte gesellige Beziehungen
der Zunftgenossen. Durch ein strenges Reglement vermieden die Zünfte die
Aufnahme von Pfuschern, verboten die Einführung fremder Arbeiter. Durch
erschwerte Bedingungen bei der Ausbildung zum Meister hielten sie die Zahl
der Zunftmeister auf der gewünschten Höhe (Zunftzwang). Schon im 17. Jahrhundert
wurden mehrfach Versuche gemacht, Auswüchsen und Mißständen
des Zunftwesens durch Reichsverordnungen entgegenzuwirken und die
Grundsätze der Gewerbefreiheit zu verwirklichen; jedoch vergeblich. Die allgemeine
Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845, der das Prinzip der Gewerbefreiheit
zugrunde lag, rief den Widerstand der Handwerker hervor. Erst seit

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