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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 301
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an dißen 4 Pfund 9 Schilling hat der Ambtman nicht mehr dan 20 Pfund Fisch gelten
laßen" (d.h. sie konnten an den jährlich abzuliefernden Fischmengen abgezogen
werden).

Die größten indirekten und direkten Ausgaben der Zunftkasse waren die von
der Lahrer Herrschaft von alters her geforderten jährlichen Abgaben.

Die Lieferung der „Besoldungsfische" nach Lahr bedeutete für die Altenhei-
mer Zunft eine schwere Belastung und führte zu wiederholten Vorstellungen
der Fischer.

So mußten 1667 an den Amtmann 66 1/2 Pfund abgeliefert werden

an den Landschreiber 33 1/2 Pfund,
Im Jahre 1680 an den Amtmann 75 Pfund

an den Landschreiber 50 Pfund.
Und im Jahre 1691 lesen wir:

„Item alß die ersame Fischermeyster zu Lohr gewesen und mit dem H(errn) land Schreiber
für das vorletzte Johr an Fischen gefordert 87 1/2 Pfund. Dovon seindt geliffert
wordten 84 1/2 Pfund Vnd seind die vibrigen 3 Pfund awer mit gelt bezalt worden für
das Pfund (Fisch) 1 Pfund vnd 3 Schillinge" (in Bargeld). Neben diesen jährlichen „Besoldungsfischen
" waren nach Artikel 28 der Fischereiurkunde von 1741 auch „Ant-
vögel" (Wildenten) zu entrichten; und zwar insgesamt 13 an den Oberamtmann und
7 an den Landschreiber.

Wegen der Besoldungsfische liegt vom 28. Januar 1766 ein Briefwechsel
zwischen dem Lahrer Amtsschreiber und der Regierung in Wiesbaden vor:

„Die Fischerzunft zu Altenheim ist jährlich schuldig 75 Pfund gute womöglich
lebende Fisch inns Amptshaus und 50 Pfund in die Landschreiberey gratis
zu liefern, wogegen dem Überbringer ein halb maas Wein und ein Stück Brodt
verabreicht wird. . ." Da „mehrere Pfund Fisch das jähr hindurch nicht in
natura geliefert wurden, so pfleget dieser rückstand mit baarem Geld ver-
guthet zu werden." Nachdem das Pfund Fisch „in alten Zeiten" 6 bis 8Kreuzer,
jetzt aber 18 Kreuzer kostet, verlangte der Amtsschreiber von der Altenheimer
Zunft 12 Kreuzer für ein Pfund nicht gelieferte Fische. Die Zunft weigerte sich
aber, mehr als 10 Kreuzer zu zahlen. Als Antwort kam am 8. Februar 1766
von Wiesbaden eine scharfe Rüge nach Lahr: . . . weil „in den Besoldungs
actis nichts von diesem außerordentlichen und starken accidenti enthalten,
und also nicht anders zu vermuthen ist, als daß, wenn die Zeitherigen Beampten
solches genossen haben sollten, selbige sich dessen auf eine unbefugte Weise
angemaßet, und solches dem Fisco praeripirt (entzogen) haben." Auf Bitten
des Amtmanns gestattete Wiesbaden jedoch, daß er, „obgleich er kein Recht
dazu hat, dieses utile noch fernerhin genießen möge."

1771 verlangte Wiesbaden eine Abschrift der Zunftartikel, „weil es kein
Concept davon" hat.

Im Jahre 1785 rügte Landschreiber Koch abermals die Altenheimer Fischerzunft
wegen ungenügender Lieferung der Besoldungsfische und drohte, die

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