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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 312
(PDF, 91 MB)
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Drei Fakten weisen heute noch daraufhin, daß früher der Salmenfang auch in
der Altenheimer Gemarkung eine große Rolle spielte:

1. Der Flurname „Salmengrün", eine durch die Tulla'sche Korrektion untergegangene
Rheininsel.

2. Das Altenheimer Gemeindewappen zeigt den Salm als Wappentier. In veränderter
Form ist dieses Wappen heute noch am ,,Türml" in einem Sandsteinblock
eingemeißelt.

3. Das Gasthaus „Zur Stube", ursprünglich „Gemeindestube" genannt, war
nach der „Laube" (die dem Laubertsweg den Namen gegeben hat), Sitz der
Gemeindeverwaltung, bevor Altenheim ein Rathaus hatte. Im Jahre 1646
finden wir zum ersten Mal den Namen „Zum Salmen". Es war ein zweistöckiges
Gebäude, mit Türmchen und Glöckchen versehen und gehörte neben dem
Kirchturm und dem Gasthaus „Zur Krone" zu den ältesten Häusern Altenheims
. Ursprünglich im Besitz der Gemeinde, hatte es später eine lange Reihe
von Pächtern. Der erste bekannte Stubenwirt war im Jahre 1630 Jacob Rod
(Sippenbuch Nr. 4610). In dem Kirchenvisitationsbericht vom Jahre 1673 wird
über das Gasthaus „Zum Salmen" berichtet: ,,. . . eine Uhr und Schlagglocke
auf der alten Gemeindestub, so auch nachts 9 Uhr geläutet wird, daß
man aus dem würtshaus geht, aber man richtet sich nicht danach." Das alte
Gasthaus brannte 1928 vollständig ab. Es wurde anschließend in neuerem Stil
wieder aufgebaut.

4. Der heute noch bestehende Flurname „Alter Woh". Westlich von Altenheim
befindet sich am Mühlbach, der ehedem ein starker Rheinarm war, dieses
Gewann; früher stand dort ein kleines Fischerdorf, das auf den Karten von
1675 und später noch eingezeichnet ist. Besitzer war das Kloster Gengenbach.
Nach den Gemeinderechnungen von 1712 stand dort noch ein Haus. Die
wenigsten Altenheimer wissen heute noch, daß der Gewanname mit dem
Lachsfang in Beziehung steht.

Im Mittelalter gab es, unabhängig von den Fischerzünften, links- und rechtsrheinisch
Uferabschnitte als Eigentum von Klöstern, Städten, Adligen oder
Genossenschaften, ähnlich wie die Ende des 15. Jahrhunderts entstandene
Rheingenossenschaft oberhalb von Basel. Es handelte sich um Privatrechte, in
denen die Fischer lediglich Zunftgenossen, aber nicht Inhaber waren.18 Man
nannte sie Fisch- oder Salmenwagen (Wöge). Nach Dr. Koch heißt ein „Wog"
(Wage) in seiner ursprünglichen Bedeutung ein tiefes, lebhaft fließendes Wasser
.19 Heute bezeichnet das Wort aber das Fanggerät, die Fangvorrichtung
selbst, „eine in die Wanderstraße des Lachses am Rheinufer kunstvoll gebauten
Fangvorrichtung."20

Mit dem Bau der Kraftwerke sind diese „Wöge" verschwunden. Bei dem Gewann
„Alter Woh" westlich von Altenheim hat es sich also um ein wertvolles
und ergiebiges Lachsfanggebiet, um eine „Salmenwage" gehandelt.

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