http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0450
Steuer und eine Biersteuer erhoben. Die Bürgersteuer, von der Opposition in
Berlin verächtlich „Kopfsteuer" genannt, war nach dem Einkommen gestaffelt
: bei unter 900 Mark Jahreseinkommen entfiel sie, ansonsten betrug sie
zwischen sechs und 1000 Mark jährlich. Die Biersteuer belegte den Hektoliter
Bier mit 2,50 Mark bis 7,50 Mark je nach Brauverfahren. Bereits am 2. 7. 31
wurde die sog. „doppelte Biersteuer" eingeführt: 10 Mark pro Hektoliter.
Am 24. 10. 31 wurde die allgemeine Getränkesteuer erhoben, die anscheinend
so beliebt war, daß das Bürgermeisteramt am 15. 11. vor einer Umgehung dieser
Abgabe dringend warnen mußte und strenge Kontrollen ankündigte. Am
17. 1. 32 wurde dann die Bürgersteuer verdoppelt.
Doch alle diese zusätzlichen Einnahmen wurden durch die Wohlfahrtserwerbslosen
aufgebraucht. Auf der stürmischen Sitzung des Bürgerausschusses
am 29. 9. 32 legte Bürgermeister Dr. Schumann die Zahlen offen: mit folgender
Rechnung wollte er die kommunistische Fraktion von der Unmöglichkeit
weiterer Fürsorgemaßnahmen überzeugen:
Ausgaben der Stadt pro Monat für Wohlfahrtserwerbslose
Mietzinszuschüsse
575
Mark
Fürsorgearbeiter
1555
Mark
direkte Unterstützung
395
Mark
Gutscheine
385
Mark
Naturalleistungen
60
Mark
2970 Mark
Armenfürsorge
gehobene Fürsorge
Krisenfürsorge für Ausgesteuerte
730 Mark
1280 Mark
1517 Mark
insgesamt:
6497 Mark
Die Erhöhung der Richtsätze für die Krisenfürsorge von 24,— Mark auf 27,—
Mark für Alleinstehende, von 32,— auf 38,— Mark für Ehepaare und von
7,— auf 9,— Mark pro Kind sei das Äußerste, was sich die Stadt erlauben
könne.
Am 15. 10. 32 ordnete das Bezirksamt gegen den Widerstand des Gemeinderats
die fünffache Bürgersteuer an. Daraufhin stimmte der Bürgerausschuß
einstimmig, d.h. mit der Stimme des Bürgermeisters, gegen den Voranschlag
für 1933, um ein Zeichen zu setzen, daß die Situation für die Gemeinde nicht
mehr tragbar sei.68 Aufgrund der „Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft
und Finanzen" vom 8. 12. 31 ordnete der Bürgermeister auf Geheiß des
Bezirksamtes den Haushalt an.
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