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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
68. Jahresband.1988
Seite: 248
(PDF, 112 MB)
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Gericht Renchen:
Gericht Ulm:

Gericht Waldulm:

Renchen

430 Lose

Wagshurst

184 Lose

Ulm

211 1/2 Lose

Tiergarten

76 Lose

Haslach

53 1/2 Lose

Mosbach

132 Lose

Erlach

88 1/2 Lose

Stadelhofen

93 1/2 Lose

Waldulm

268 Lose

Am 11. Oktober 1811 erfolgte die Unterteilung zwischen den Gemeinden
Freistett und Memprechtshofen:

Freistett 1 025 Morgen

Memprechtshofen 395 Morgen

Da aber die „Bonität" des Bodens und des Waldbestandes Unterschiede aufwies
, erhielt Memprechtshofen 415 Morgen, außerdem aus dem Holzschlag
von 1811 im Hurtenbruch das Losholz kostenlos und zusätzlich aus dem Erlös
des Waldgrases eine Geldabfindung. Nach dieser Einigung verzichteten beide
Gemeinden auf jegliche Nachforderung an Geld, Holz oder Boden.

Mit dieser Aufteilung, 1811, war die Maiwaldgenossenschaft endgültig erloschen
.

Einzelne Gemeinden begannen in den folgenden Jahren mit der teilweisen Aufstockung
minderwertigen Waldbestandes, nur Wagshurst, Freistett und Memprechtshofen
behielten streckenweise, die Gemeinde Gamshurst fast vollständig
die Waldwirtschaft bei. Jede Gemeinde nahm eine Einteilung in verschiedene
Lose vor, die zum Allmendgenuß an die Bürger abgegeben wurden.

Vor dem 1. Weltkrieg umfaßte das Maiwaldgebiet noch eine zusammenhängende
Fläche von 985 Hektar, an der 10 Gemeinden Anteil hatten:

Ulm (Amt Oberkirch)

108

Hektar

Erlach (Amt Oberkirch)

42

Hektar

Stadelhofen (Amt Oberkirch)

46

Hektar

Tiergarten (Amt Oberkirch)

59

Hektar

Mosbach (Amt Achern)

81

Hektar

Renchen (Amt Achern)

305

Hektar

Wagshurst (Amt Achern)

73

Hektar

Rheinbischofsheim (Amt Kehl)

43

Hektar

Freistett (Amt Kehl)

155

Hektar

Memprechtshofen (Amt Kehl)

73

Hektar



985

Hektar

248


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