http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1988/0248
Gericht Renchen:
Gericht Ulm:
Gericht Waldulm:
Renchen
430 Lose
Wagshurst
184 Lose
Ulm
211 1/2 Lose
Tiergarten
76 Lose
Haslach
53 1/2 Lose
Mosbach
132 Lose
Erlach
88 1/2 Lose
Stadelhofen
93 1/2 Lose
Waldulm
268 Lose
Am 11. Oktober 1811 erfolgte die Unterteilung zwischen den Gemeinden
Freistett und Memprechtshofen:
Freistett 1 025 Morgen
Memprechtshofen 395 Morgen
Da aber die „Bonität" des Bodens und des Waldbestandes Unterschiede aufwies
, erhielt Memprechtshofen 415 Morgen, außerdem aus dem Holzschlag
von 1811 im Hurtenbruch das Losholz kostenlos und zusätzlich aus dem Erlös
des Waldgrases eine Geldabfindung. Nach dieser Einigung verzichteten beide
Gemeinden auf jegliche Nachforderung an Geld, Holz oder Boden.
Mit dieser Aufteilung, 1811, war die Maiwaldgenossenschaft endgültig erloschen
.
Einzelne Gemeinden begannen in den folgenden Jahren mit der teilweisen Aufstockung
minderwertigen Waldbestandes, nur Wagshurst, Freistett und Memprechtshofen
behielten streckenweise, die Gemeinde Gamshurst fast vollständig
die Waldwirtschaft bei. Jede Gemeinde nahm eine Einteilung in verschiedene
Lose vor, die zum Allmendgenuß an die Bürger abgegeben wurden.
Vor dem 1. Weltkrieg umfaßte das Maiwaldgebiet noch eine zusammenhängende
Fläche von 985 Hektar, an der 10 Gemeinden Anteil hatten:
Ulm (Amt Oberkirch)
108
Hektar
Erlach (Amt Oberkirch)
42
Hektar
Stadelhofen (Amt Oberkirch)
46
Hektar
Tiergarten (Amt Oberkirch)
59
Hektar
Mosbach (Amt Achern)
81
Hektar
Renchen (Amt Achern)
305
Hektar
Wagshurst (Amt Achern)
73
Hektar
Rheinbischofsheim (Amt Kehl)
43
Hektar
Freistett (Amt Kehl)
155
Hektar
Memprechtshofen (Amt Kehl)
73
Hektar
985
Hektar
248
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