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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 64
(PDF, 137 MB)
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in Pflegestellen wieder zu. Vermehrt gelingt es, für Kinder teil stationäre
Hilfen anzubieten, um die Verbindung mit dem Elternhaus aufrechtzuerhalten
.

In der offenen Psychiatriearbeit, deren Grundlage der Psychiatrieplan des
Ortenaukreises ist, wurden in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband in
zwei weiteren Teilen des Kreisgebietes Sozialpsychiatrische Dienste eingerichtet
, so in den Räumen Achern und Offenburg.

Der Sozialausschuß sprach sich für einen Investitionszuschuß für die Werkstätte
psychisch Kranker in Offenburg aus. Somit besteht neben dem Übergangswohnheim
und den Wohngemeinschaften nunmehr im Raum Offenburg
eine ausreichende Werkstattkapazität für psychisch kranke Menschen.

Im Ausländerbereich wurden Maßnahmen ergriffen, um Eltern ausländischer
Kinder anzuregen, ihre Kinder in die Kindergärten zu schicken, damit
dort mit der sprachlichen Entwicklung begonnen werden kann.

Das Jahr 1989 stand im Zeichen der Aussiedler, die in zahlreichen Hotels,
Gaststätten und Tagungsheimen im Ortenaukreis untergebracht worden
sind. Die notwendige Integrationsarbeit stellt die freien Verbände, die mit
der Betreuung beauftragt sind, und den Ortenaukreis, im Hinblick auf die
Gestaltung der Sozial- und Jugendhilfe, vor schwierige Aufgaben.

Im Ortenaukreis beziehen insgesamt 13.059 Personen Sozialhilfeleistungen
in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen
.

Von den Hilfeempfängern erhalten:

8.957 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt

1.853 Personen Krankenhilfe

1.180 Personen Eingliederungshilfe für Behinderte

2.797 Personen Hilfe zur Pflege

Die Aufwendungen im Haushaltsplan des Ortenaukreises betragen im Jahre
1989

an Ausgaben 55.461.000 DM

an Einnahmen 11.646.500 DM

der Zuschußbedarf beträgt 43.814.500 DM.

Im Mittelpunkt des finanziellen Interesses steht die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
. Die Anzahl der unterstützten Hilfeempfänger erhöhte sich
um ca. 6,5 %. Hilfeleistungen erhalten in erster Linie sozial schwache Familien
, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt ganz
oder auch zum Teil aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zu bestreiten
.

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