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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 104
(PDF, 137 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0104
Als archivgeschichtliche Überblicksdarstellung, orientiert an der Geschichte
eines Bestands, können die folgenden Ausführungen nicht jeder archivgeschichtlich
reizvollen Einzelheit nachgehen. Lohnend wäre etwa eine
weitergehende Auswertung der Akten über die Neuordnung des Hohenge-
roldsecker Archivs bzw. der Registratur um 1600 im Hinblick auf die impliziten
und expliziten Ordnungsgrundsätze. Ausgespart bleibt auch der
wichtige Bereich der Aktenkunde. Nur durch aufwendige aktenkundliche
Untersuchungen kann die einzelne Akte in ihrer Zusammensetzung und in
ihrem Zusammenhang mit dem Geschäftsgang und der Registraturpraxis
der Behörden, die an ihrer Formierung beteiligt waren, verstanden werden.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil des Schriftguts ist nicht kontinuierlich bei
einer Behörde erwachsen, sondern von Registratoren nachträglich aus Akten
unterschiedlicher Herkunft zusammengestellt worden.

Die Herrschaft Hohengeroldseck

Da die Archivgeschichte ohne die Territorialgeschichte nicht verständlich
gemacht werden kann, lasse ich einen kurzer Abriß der Geschichte der
Herrschaft Hohengeroldseck folgen.

Die 1819 von Baden erworbene Herrschaft Hohengeroldseck bzw. „Grafschaft
Geroldseck" ist in ihrem territorialen Bestand im wesentlichen das
Herrrschaftsgebiet der Herren von Geroldseck zu Hohengeroldseck, wie es
bis zum Tod des letzten Herrn von Hohengeroldseck 1634 bestanden hat.13
Es setzte sich zusammen vor allem aus den zum Schloß Hohengeroldseck
gehörigen Vogteien Schönberg und Prinzbach, aus den Vogteien Seelbach
mit Steinbach und Kuhbach, Schuttertal, aus dem halben Stab zu Reichenbach
und dem Schloß Dautenstein.

1277 war der Besitz des Hauses Geroldseck in die obere (Hohengeroldseck
) und die untere Herrschaft (Lahr-Mahlberg) geteilt worden. Die untere
Herrschaft mit den Herrschaftsmittelpunkten in Lahr und Mahlberg blieb
bis zum Aussterben der Linie Geroldseck-Lahr 1426 in deren Besitz. Über
eine Erbtochter kam sie an die Grafen von Moers-Saarwerden, die jedoch
die eine Hälfte 1442 an Markgraf Jakob von Baden veräußerten. Von den
Moers-Saarwerden kam die verbliebene Hälfte an die Grafen von Nassau.
Die Herrschaft blieb jedoch bis 1629 formal ungeteilt. Damals erhielt das
katholische Haus Baden-Baden, dem bei der Teilung Badens 1535 der Anteil
an der unteren Herrschaft zugefallen war. die Herrschaft Mahlberg, das
protestantische Haus Nassau(-Saarbrücken) hingegen die Herrschaft Lahr.
1803 fiel auch der nassauische Teil an Baden.

Die Akten Lahr-Mahlberg in Abt. 117 des Generallandesarchivs bestehen
einerseits aus dem baden-badischen, baden-durlachischen (1594 bis 1622
Inhaber des baden-badischen Anteils, 1659—1727 Inhaber des nassauischen

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