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Die Großweierer Mark
Ein Beitrag zu ihrer Geschichte und ihrer Bedeutung
Hugo Schneider
Die Großweierer Mark ist eine der zahlreichen Marken des mittelbadischen
Raumes1 zwischen Kinzig und Oos. Sie ist benannt nach dem Ort Großweier
nördlich von Achern. Dessen ehemalige Wasserburg war lange Zeit
im Besitz der Herren von Großweier, die wie auch ihre Nachfolger als Burgherren
das Amt eines Markherrn der Großweierer Mark ausübten. Urkundlich
erstmalig bezeugt ist sie im Urbar des Straßburger Bischofs Berthold
II. von Bucheck (1328 — 1352), von dem 1346 Konrad von Schauenburg
,,quartam partem marchie in Sahsbach" zu Lehen hatte.2 Ihr Name war
zunächst einfach die Mark (auch March). Er war so geläufig, daß 1474 bei
der Vernehmung einiger adliger Herren vor dem Offizial des Straßburger
Bischofs in einem Rechtsstreit diese angaben, daß der Markgraf von Baden
seinen Markgrafentitel von dem Besitz dieser Mark herleite.3 Der Gebrauch
des Namens Großweierer Mark kam wohl erst unter den Nachfolgern
der Herren von Großweier in Gebrauch, den Herren von Seideneck.
Philipp von Seideneck, der Schwager des letzten aus der Familie der Herren
von Großweier, erhielt von Markgraf Christoph 1484 die Burg von Großweier
als Lehen. Als nunmehriger Burg- und Markherr ,,errichtete" er 1506
den Markspruch über die Großweierer Mark, in der er seine Rechte, ,,so
die Mark berühren", festsetzte.4 Seitdem bürgerte sich der Name Großweierer
Mark immer mehr ein und wurde schließlich zum eigentlichen Namen
der Mark, zumal der Markspruch bis zur Auflösung der Mark 1809 in Gebrauch
blieb. Wann diese Mark errichtet wurde, wer dies tat, wer ihre Grenzen
bestimmte und ihre Ordnung festlegte, ist unbekannt. Man nimmt an,
daß sie ursprünglich ein Teil der sogenannten Sasbacher Mark war.
Die Sasbacher Mark
Über ihre Entstehung berichten keine schriftlichen Quellen; was man von
ihr weiß, ist rückblickend aus späteren Quellen erschlossen oder angenommen
auf Grund allgemeiner Verhältnisse.
So glaubt man, daß sie einst das Gebiet zwischen Rhein und dem Kamm
des Gebirges sowie dem Ansenbach, einem kleinen Wasserlauf zwischen
Renchen und Önsbach, umfaßte. Als Verwaltungsmittelpunkt glaubt Karl
Reinfried Sasbach bei Achern bestimmen zu können.5 Seine These gründet
sich einmal auf der Tatsache, daß nachweisbar in Sasbach ein Königshof
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