http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0130
Renchen, im Norden die „torsuln" von Schwarzach, ,,do sollen sich unsere
swin jucken", im Osten die Mitte der Bühelat (Bühlot) und im Süden die
,,Hagenbuch" (die Hagenbruck am Fuße des Bosensteins östlich von Ottenhofen
). Doch sind die angeführten Orte wohl nicht als Fixpunkte zu betrachten
, sondern eher als sichtbare und darum gut merkbare Zeichen. Der
Ansenbach bildet die Grenze zum Maiwald, die ,,torsuln" von Schwarzach
bezeichnen die Grenze des Fünfheimburgerwaldes, die Bühlot die des Waldhägenich
und die Hagenbruck der Schauenburgischen Waldungen.
Genauer sind die Angaben, die 1474 einige Zeugen in einer Gerichtsverhandlung
vor dem Offizial des Straßburger Bischofs machten.9
Danach begann die Grenze beim Ansenbacher Brücklein, zog sich von dort
wohl entlang dem Ansenbach und der Meerlach bis Michelbuch ,,uf den
steg", von dort ein Stückweit in Richtung Moos und wieder zurück nach
Oberwasser und von da hinüber zum Laufbach und seinem Lauf folgend bis
hinauf in das Gebirge, ,,wo die laufbach entspringt".
Die Grenze war durch Lochen, meist Wackensteine gekennzeichnet, deren
Vollständigkeit und Lage immer wieder von Zeit zu Zeit geprüft werden
mußte, da es oft vorkam, daß einzelne Markgenossen oder Angrenzer, aber
auch nutzungsberechtigte Gemeinden ihren Besitz auf Kosten der Mark vergrößerten
.
Dies zeigte sich z.B. beim Grenzumgang 1765, wo verschiedene Distrikte
von den angrenzenden Gemeinden streitig gemacht wurden. Als 1780 das
markgräfliche Amt Bühl und der Schultheiß von Sasbach die Grenze Umschriften
, mußten sie feststellen, daß über 400 Lochen fehlten.10 So mußte
der markgräfliche Forstrat von Gaisberg in seinem Bericht bekennen, daß
die Grenze nicht mehr genau zu bestimmen sei, zumal sie schon lange nicht
mehr umgangen worden ist. Er begnügte sich darum anzugeben, sie beginne
bei Schwarzach, ziehe von da durch das Amt Großweier in die Landvogtei
Ortenau nach Achern, das ungefähr in der Mitte liege, und von da durch das
Hochstift Straßburg in das Gebirge bis hinter die Hornisgrinde zu den
Schauenburgischen Waldungen."
Die Größe der Mark
Nach Meinung von Hofrat Gaisberg war die Großweierer Mark zu Ende des
18. Jahrhunderts ,,eine der beträchtlichsten Kommunalwaldungen in der
Markgrafschaft Baden. Allerdings lasse sich ihre damalige Größe nicht genau
feststellen, da die Messungen größtenteils unvollendet geblieben sind.
Er schätzt den Flächeninhalt der gesamten Mark auf ungefähr 10 000 badische
Morgen (3 600 ha).12
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