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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 132
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schaftliche Nutzung ungeeignet war. Im 18. Jahrhundert gab es dort nur vier
Höfe, und zwar im Busterbach (Gemeinde Seebach). Die Grenze zog vom
Kroppenkopf oberhalb von Lauf zur Schwarzen Lach und über die Horngaß
hinauf zur Hornisgrinde, von dort hinab zum Busterbach und Grimmers-
wald, wieder hinauf zur Schönbüch und Brandmatt und von dort zurück
zum Kroppenkopf. Sie war schätzungsweise etwa doppelt so groß wie die
untere Mark, demnach etwa 7500 Morgen.15 Da die Grenze kaum durch
Grenzsteine festgelegt war, kam es immer wieder zu Streitigkeiten mit den
angrenzenden nicht zur Mark gehörigen Bewohnern.

Zum Nutzen des Waldes waren alle Bürger der Großweierer Mark berechtigt
. Doch machten sie wegen des langen Anfahrtsweges und des steilen Anstiegs
nur selten Gebrauch von ihrem Recht.

Das Recht des Eigentums am Boden der oberen Mark beanspruchte seit
dem späten Mittelalter der Markgraf von Baden, ohne jedoch dieses Recht
urkundlich belegen zu können. Darum kam es im 18. Jahrhundert wiederholt
zu Auseinandersetzungen mit dem bischöflichen Hochstift Straßburg,
das die Landesherrschaft über das Gebiet besaß. An die ehemalige Mark
erinnern noch heute Namen wie der Markwald westlich der Hornisgrinde.
das Markwaldsträßchen und der Zinken Markteich der Gemeinde Seebach.

Die Entstehung der Sasbacher (Großweierer) Mark

Über die Entstehung der Sasbacher (Großweierer) Mark wissenschaftlich
einwandfrei zu berichten, ist unmöglich, da bis zum Ende des 10. Jahrhunderts
alle schriftlichen Quellen fehlen. Doch ist sie wohl älteren Ursprungs.
So soll versucht werden, auf der Grundlage der allgemeinen geschichtlichen
Entwicklung ein Bild zu entwerfen, das jedoch nur den Charakter einer Annahme
beansprucht.16

Sicherlich gilt auch für dieses Gebiet, was Tacitus in der Germania beschreibt
: „Das Land zeigt zwar im einzelnen bedeutende Unterschiede,
doch macht es im Ganzen durch seine Wälder einen unheimlichen, durch
seine Sümpfe (Gebiete) einen widerwärtigen Eindruck."17 Nach dem Rückzug
der Römer über den Rhein, kam auch das mittelbadische Gebiet in den
Besitz der Alemannen. Man glaubt, daß die alemannische Herzogsfamilie
hier ausgedehnte Besitzungen hatte, die sie auch behielt, als die Alemannen
durch Chlodwig in der Schlacht bei Zülpich 496 besiegt wurden. Sie wurden
ihr genommen, als sich die alemannischen Großen in einem Aufstand
gegen Pippin und Karlmann 740 — 746 empörten und besiegt wurden. Die
konfiszierten Güter gingen in den Besitz des fränkischen Staates über, wurden
Fiskalgut, waren Königsgut. Solches Königsgut muß auch Sasbach und
die Sasbacher Mark gewesen sein. Nach fränkischem Recht war der Wald
Eigentum des Königs. Für seine Bewirtschaftung galt die Bestimmung des

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