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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 192
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So scheint im „Stadelhof" das Salz umgeschlagen und auf den hier kreuzenden
Wasser- und Landstraßen weiterbefördert worden zu sein. (Stadelhoven
: Stapel- oder Stadelhof)15

Der Bach, der am „Stadelhof" vorbei dem Rhein zufließt, heißt heute noch
Sulzbach (Sulz-Salz). Ein Stollhofener Salzhandel läßt sich allerdings für
das Mittelalter nicht nachweisen. Der einzige Beleg für diesen Wirtschaftszweig
stammt aus dem Jahre 1651.

Damals errichtete die benachbarte Abtei Schwarzach trotz des anfänglichen
Widerspruchs der badischen Regierung den Salzhandel als herrschaftliches
Monopol für die Schwarzacher Untertanen; am 2. März 1652 gab Markgraf
Wilhelm dazu seine Einwilligung unter der Bedingung, daß das Salz nicht
wohlfeiler verkauft werde als zu Bühl und Stollhofen; auch soll es den
markgräflichen Leibeigenen in den beiden Abtsstäben unverwehrt sein, wo
sie ihren Salzbedarf kaufen wollen.16

Klösterlicher Markt zu Feldern

Kaiser Otto III. befand sich im Jahre 994 auf dem Weg von Ingelheim nach
Hohentwiel. In Baden-Baden machte er Station. Dort wurde von ihm dem
Kloster Schwarzach in der „Villa Vallator" (Feldern, abgegangener Ort zwischen
Lichtenau und Stollhofen) ein Markt gestattet sowie das Recht, eigene
Münzen zu schlagen, Zoll zu erheben und Geleitrecht auszuüben.17

Im Jahre 1275 am 12. Dezember folgte von König Rudolf eine Bestätigung
dieser Privilegien.

Vallator-Feldern kam nie über eine Hofsiedlung hinaus. So scheint er diese
Privilegien auf den klösterlichen Freihof zu Stollhofen übertragen zu haben,
wo er nach ältesten klösterlichen Weistümerm das Recht hatte, auf dem
„Freyhof" eigene Münzen zu schlagen... „ob er das silber dazu hat".18

Nun haben einige Geschichtsschreiber dieses Weistum in das Jahr 994 zurückverlegt
. Ich habe, um sicher zu gehen, eine Abschrift dieser Urkunde
von 994 eingesehen. Doch leider heißt es hier nur:

„... in monsterio sancti Petri ad Svarza constituuntur, in villa vallator
nominata et in comitatu cuononis comitis constrendum et situm merca-
tum cum omnibus appendiciis que ad hoc pertinent, it est moneta..."

Also nur das Markt- und Münzrecht des Klosters auf seinem Hof zu Feldern
. Von Stollhofen oder Stadelhova ist hier leider nichts erwähnt.19

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