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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 234
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donnerstag- und Karfreitagnacht in Unehre besucht und zweimal fleischlich
erkannt habe.

Diese Sach soll einem höchlöblichen Censistorium berichtet werden.
1752

4. Juli an einem Bettag wurde Presbyterium gehalten und davor citiert:
Eva Katharina W. ist angeklaget, dass sie mit einem unehelichen Kinde
schwanger gehe. Konnte es nicht leugnen, gibt zum Vatter des Kindes an
Jörg Sch. aus Bischofsheim, der Tambour bei den Grenadiers ä Cheval,
welcher sie nach ihrem Vorgeben in der St. Johannisnacht in Unehre besucht
und fleischlich erkannt habe, soll auch vor dieser Zeit sie zweimal
fleischlich erkannt haben.

Dienstag, den 7. Nov. wurde Presbyterium gehalten und davor citiert:
Hans Martin S., der Ledige, Hans Jörg S., des Gerichtsschöffen ehel. Sohn
und Maria Elisabeth, Hans Jörg G. des hiesigen Bürgers und Schneiders
eheliche ledige Tochter, welche von jenem geschwängert, darauf wurden
beide der Kirchencensur subjicirt (unterworfen).

1756

den 7. Sept. an einem Bettag wurde Presbyterium gehalten und davor citiert:
R. ein hiesiger Bürger, welcher angeklaget, dass er den Sonntag mit Lerchen
fangen entheiligt; er leugnet es nicht; wurde ihm deswegen sein Verbrechen
verwiesen, zur besseren Feierung des Sonntags und anderer
Feiertage ermuntert und angemahnet alle fernere Entheiligung des Sab-
baths, sie geschehe auf diese oder eine andere Weise, bei Vermeidung herr-
schaftl. Strafe untersagt und verbotten, welchem nachzukommen er auch
treulich versprochen.

den 2. Oktobris also an einem Bettag wurde Presbyterium gehalten und davor
citiert:

Jakob und Katharina Gr. beide ledig von hier, so durch unehelichen Beischlaf
ein Kind gezeuget und die daher nöthige Kirchenbuße um wiederum
der göttlichen Gnade teilhaftig zu werden, zu tun begehren. Der eine Teil
aber, nämlich Jakob M. aus der Ursach zur Versöhnung zu bringen war,
sein Gegenteil nämlich Katharina Gr. sollte zu vorderstens vor den Richter
erweisen, dass sie niemahlen mit jemanden anders ausser allein mit ihm in
Unehre zusammen gekommen sei, so wurden beide Theile zu dieser Christlichen
Schuldigkeit nämlich zur Versöhnung angemahnt, das übrige aber
vor gehörigem Richter auszumachen überlassen.

(Die Protokolle sind unterschiedlich vom Schultheiß und einem oder zwei
Gerichtsschöffen oder einem bzw. zwei Gerichtsschöffen unterzeichnet).

1763

Am Feste Maria Verkündigung erschien vor dem hiesigen Presbyterium Eva
Rosina H. Jakob H. sei. ledige Tochter allhie und zeigte an, dass sie sich

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