Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 239
(PDF, 137 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0239
Doch viel scheint sich nach seinem ersten Auftritt in Neu-Freystett nicht geändert
zu haben, denn schon 1760 klagt er, bei einer Visitation durch den
Landesphysikus Weyland, über die „Stimplerey Medicamentorum", den
ungesetzlichen Arzneimittelverkauf. Wirtschaftlich scheint es ihm aber,
nach seiner 2. Verheiratung mit einer „begüterten Frau" nicht schlecht gegangen
zu sein; aber nun plagten ihn andere Sorgen.

Davon zeugt ein Schreiben Reuters an die Renthcamer von Buchsweyler,
das unterm 19. August 1762 wie folgt lautete:

Hochwohlgebohrner Freyherr, wie auch Wohlgebohrne, HochEdelgebohrne Hoch-
EdelGestreng und Hochgelährte, Gnädiger-auch Hochgebiethend-Hochgeneigt-und Hochgeehrteste
Herren!

Da mir durch die gnädige Providens des allein gütigen u. allmächtigen Himlischen Vatters.
zwei Häußer, eines in dem Neuen Etablißement (Neufreistett), das andere im Dorff Freystett
nebst Äcker und Matten, nach Vielen außgestandenen Creutz, Trück und Verfolgung aus
Gnaden wiederum bescherret worden, mir und meiner Frauen aber bey herannahenden Alter
(er war inzwischen 54!) es Zubeschwerlich fallen will, beyde Häußer und Güter in gehörigem
stände Zuerhalten, Zumahlen da wir nur eine einzige Tochter haben, die in das 18. Jahr
gehet, und dießelbe sowohl alß wir Eltern unßre Äcker und Matten im Freystetter Bann liegend
haben, mithin Zu weith in Neu-Freystett von denenselben wohnen, und eine große Be-
schwerrlichkeit und Hinterniß ist, denenselben gehörig abzuwartten und gleichwohl die
Dorff Gemeindte Manual Frohnen cum anexis oneriby- Versehen sollen und müßen, welches
mir als eine von Hochfürstl. Durchlaucht und Hochderselben Verordneten Hohen Regierung
, unterm 30. Januar 1759 confirmirter privilegirter person confideratione izt gedachter
privilegii und meiner lieben Frau Eltern und annoch Gebrüder Geschwister und Familie besonders
beschwerrlich fällt, gestalten........."

Nun führt er seine vornehme Abstammung und Verwandtschaft an und fährt dann fort:
,,... ich aber als der jüngste und unglückseligste meiner gantzen Familie habe seith meiner
2. Verheurathung mit des Stabhalters in Freystett Peter Kiefer, ehelicher Tochter und verbur-
gerter Georg Hetzen hinterlaßene Wittib, biß auf gegenwärtige Stunde alle Zugemuthete und
aufgebürte Frohn Dienste in der Dorff Gemeindte gehorsam und geduldig verlohnet, auch
über alles dießes habe mich Hochfürstl. Hoher Verordnung gemäß der visitativ meine Corporis
pharcentici ad 1760 auß eigene große Kosten unterthänigst Submittiret aber auch Zugleich
währender Visitation Ihro Excellenz Herr Hoffrath und Physico Dr. Weyland, alle
meine Gravamina, daß nehmlich wieder der Buchstäbl. innhalt, meines unter oben gedachtem
Dato gnädigste confirmaten privilegii 100 Copia beyliegt Täglich und stündlich ge-
kräncket und in meiner profeßions-Nahrung geschwächet werde, wegen ohnerlaubter und
unordentl. durchgängiger Stemplerey Medica mentorum, aus dem Grunde malisiret und biß
auf gegenwärtige Stunde, auf gerechte und gnädige Justiz unterthänigst gehofft, aber noch
nicht erhalten........"

Er führt weiter aus, er wolle doch nur die , ,annoch wenige Tage unßers Lebens
" in Frieden und Einigkeit mit jedem beschließen. Auch liege es ihm
fern, einen Prozeß um seine Rechte zu führen. Er schließt:

„Excellenz auch Excellenzen und HochEdelgebohren, wollen unterthänigst imploriren, mir
und denen meinigen Clementißime Zuerlauben Unßer im Dorff eigenthümblich Hauß unßer
Kurzer Lebens Tage in Ruhe und Friede cum privilegii Confortiby meis froligl. beschließen,
und unßern Von Gott anvertrauten Pfundte biß dahin alß getreuer Schaffner Vorstehen zu
dörffen, Zu mahl da ich gleich anfangs meines Herzuges von Brumath über t% Jahr in
H. Schultheißen Matthias Haußen in Altfreystett Behaußung gewohnet.

239


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0239