Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 240
(PDF, 137 MB)
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Vor welch Hohe Gnädige Willfahrung unter devoster Submissio Zeit Lebens Zubeharren die
Ehre habe

Euer Hochfreyherrl. Excellenz auch Excellenzen und HochEdelgebohrne unterthänig-
ster Knecht

Wilhelm Heinrich Reuter
Apotheker in Neufreystädt ..."

1762 bittet Reuter, seine Apotheke von Neufreistett nach Altfreistett, wo er
wohne, verlegen zu dürfen. Aber dieses Gesuch wird zunächst abgelehnt,
doch er läßt nicht locker. In einem 2. Gesuch 1763, schreibt er:

,,... Da mir vergangenen Sommer mein unterthänigstes petitum, daß nehmlich mein Domi-
cilium sambt meiner Apotheke cum privilegio und Burger in das Dorf Freystadt in mein ei-
genthümbliches Hauße ziehen dörfte, von Ew. Freyherrl. Excellenz wie auch Excellenzen,
und HochEdelgebohrenen in gnaden abgeschlagen worden, so werden Hochdieselben nicht
ungnädig nehmen, wenn nur etl. überzeugende Hauptmotiven hier anführe, die mich und
die meinige genöthigt haben, um gnädigste erlaubniß obiger Veränderung unterThänigst zu
bitten.

Ich habe vor das ist in meiner 2 te Ehe schöne Feldgüter erheuratet (erheiratet) vor welche
es schade wäre, wenn dieselbe nicht in gehörigem Bau, Beßerung, und stände erhalten würden
, wozu ich aber in der Neustadt, nicht die geringste gelegenheit habe, einen S:v. Viehestall
zu bauen, um die Acker nach äußerste noth beßern zu Können, per Saldo habe ich, und
meinigen in unßerm Leben, auf Keine Vergrößerung der Neuen Stadt mithin auch auf Keinen
beßeren Abgang meiner Arzneyen zu hoffen, sondern ich spüre die würckung, des von allen
Schultheißen publicirten Hohen Befehls der Lichtenauer Apothek betreffend allzusehr, da
die meinige in dem Hohen befehl gar nicht gedacht und in Keine Confiferation gezogen worden
. So fallet mir pro 3 tio bey meinem Alter (55 Jahre !) alzuschweer alle Taage, wenigstens
2 mahl ins Dorf und Neue Stadt, aus und ein zu gehen, Gestalten meine Frau und Tochter,
wegen unßerm Viehe, Früchten, güther und Gärten in dem Dorf wohnen müßen, ich aber
der Apotheke in der Neustadt abwarten soll, mithin eine doppelte und darzu beschwerliche
Haußhaltung und Ehe zu führen gezwungen werde.

Es gelanget demnach mein und meiner Frauen unterthänigstes Bitten und Flehen nochmahlen
, mir aus oberwähnten Hauptgrund gründen in gnaden gnädigst zu erlauben, meine Apotheke
in das Dorf cum privilegio Collegorum meorum transportiren zu dörfen, so lange alß
ich noch zu leben habe, und mein annoch Kurzes Leben, mit einiger Bequemlichkeit, und
friedl. Ehe zu beschließen in gnaden zu gönnen. Vor welche Hohe Gnade Zeitlebens mit allem
unterthänigst unvergeßlichen Danck, und Respect beharre.

Euer Hochfrey herrl. Excellenz wie auch Excellenzen und HochEdelgebohrne, unterthänig-
ster Knecht

Wilhelm Heinrich Reuter

Apotheker in Neu-Freystädt........"

Dieses 2. Gesuch wird nun in einem Schreiben vom 17. Mai 1763 durch
Hochfürstl. Hessen-Hanau-Lichtenbergische Regierungsprotokoll genehmigt
. Es hat folgenden Wortlaut:

,,... Fürstl. Renthcamer will wegen Wilhelm Reuters des Apothekers zu Neufreystett, welcher
nochmalen um die Erlaubnuß sein Domicilium nebst seiner Apotheke und zwar diese
cum Privilegio nach Altfreystett transportiren zu dörfen per Memoriale Supplicando eingekommen
, mit diesem Collegio communiciren, und gibt anbey zu erkennen, wasmaßen man
ihres orts bey denen angegebenen Motiven in seinem Begehren willfahret werden könte. wird
bewandten Umbständen nach, dem Supplicirenden Reuter erlaubt seine Apotheke aus Neufreystett
nach Altfreystett zu transferiren, und das daraufhabende Privilegium jedennoch le-

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