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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 305
(PDF, 137 MB)
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des Gemeinwohls zunächst den Schutz der Schwächsten unter den Schwachen, der Kinder
und Frauen, dann aber auch der erwachsenen männlichen Arbeiter zu fördern.
Wenn nun im südwestlichen Deutschland, im badischen Parlament, zuerst der Ruf nach so-
zialreformerischen Maßregeln seitens eines menschenfreundlichen Abgeordneten wie Büß
erhoben wurde, so war hierfür ein ausreichender Grund vorhanden. Baden gehört zu den
Ländern Deutschlands, in denen sich das parlamentarische Leben zuerst entwickelte. Ehe
überhaupt ein norddeutscher Staat ein Parlament besaß — Preußen, der größte, erhielt es
erst infolge der Revolution von 1848 — war Baden im Besitz eines solchen. Und Baden besaß
auch damals die Männer, die in einer für das übrige Deutschland nachahmenswerten Weise
die bürgerlichen Rechte und Freiheiten verteidigten und geltend machten."

Hatte Sachsen auch ein Parlament, so doch keinen Büß

„In der ökonomischen Entwicklung waren das preußische Rheinland, Teile von Westfalen
und die Provinz Schlesien Baden weit überlegen. Das gleiche war mit dem Königreich Sachsen
der Fall. Und wenn Sachsen seit 1830 auch ein Parlament besaß, so besaß es keinen Büß,
der gegen die unmenschliche Ausbeutung der Arbeitskraft auftrat und die Gefahren dieser
Ausbeutung zu schildern verstand. Man muß Büß zugestehen, er hat in einer für seine Zeit
und in Anbetracht der Verhältnisse seines Landes tiefgründigen Weise das Wesen der Fabrikarbeit
mit ihren bösen Folgen gekennzeichnet und richtig formuliert."

Druck der Rede eine vollberechtigte Anerkennung für Büß

,,Es ist deshalb eine vollberechtigte Anerkennung für Büß, daß die erste sozialpolitische Rede
, die in einem deutschen Parlament gehalten wurde, der Öffentlichkeit übergeben wird.
Wie der Inhalt seiner Rede zeigt, sind es nicht nur die Erscheinungen, die das Fabriksystem
in seinem Heimatlande zeitigte, was ihn zu seinem Vorgehen antrieb, sondern auch was darüber
aus Frankreich und vor allem aus England in die Öffentlichkeit gedrungen war."

Seltsamerweise sei es aber nicht England, sondern Österreich gewesen, das
bereits 1786 Vorschriften für die Fabrikarbeit erlassen habe. Nach einem
Überblick über die weitere Entwicklung der Sozialgesetzgebung schloß Bebel
sein Geleitwort:

„Hatte also Büß auch nicht erreicht, was er wollte, — ein Schicksal, das er mit allen Neuerern
teilt — so verbleibt ihm doch der Ruhm, der erste parlamentarische Vertreter des Arbeiterschutzes
gewesen zu sein."

Während Roegele in seinem erwähnten Aufsatz oder Ehrenfried in seinem
Buch, das 1977 zum 100. Todestag von Büß herauskam, Bebels Anerkennung
für Büß kurz würdigen, vermißt man dies aber bei dem Buß-Forscher
Julius Dorneich in seinem 1979 erschienenen Werk. Roegele schätzt zwar,
daß kein Geringerer als August Bebel „das Pionierhafte der ,Fabrikrede'
von 1937" anerkannte, übt aber, wie andere auch, dem Verleger gegenüber
eine bemerkenswerte Zurückhaltung, obwohl man an der unterschiedlichen
Datierung von Vor- und Geleitwort erkennen kann, daß die Initiative von
Geck ausgegangen war. Offensichtlich war und ist es allen Autoren auch unbekannt
, daß Geck schon im November 1904 mit dem Abdruck der ,,Jung-

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