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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 459
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vor.34 Diese Anregungen blieben nicht unberücksichtigt, sondern fanden in
das Gesetz der Nationalsozialisten Eingang.

Zwangssterilisierung im Nationalsozialismus

Das , ,Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Als die NSDAP durch das Ermächtigungsgesetz die politische Macht erhalten
hatte, bedeutete dies, daß nun Gesetzesvorhaben für rassenhygienische
Maßnahmen eingeleitet wurden. Mit der Strafrechtsnovelle vom 26. Mai
1933 wurde die eugenische, freiwillige Sterilisation erlaubt,35 sofern sie
nicht gegen die guten Sitten verstoße. Alle anderen Sterilisierungen, mit
Ausnahme der medizinischen Indikation, blieben auch weiterhin unter Strafe
gestellt. Aufgrund dieses Sachverhaltes war für die Zeitgenossen klar,
daß es nur um die Zwangssterilisierung gehen könne, wenn ein neues Steri-
lisierungsgesetz erlassen wurde.36 Einige Rassenhygieniker, darunter auch
Lenz, lehnten Zwangsmaßnahmen ab, da sie dadurch eine negative Einstellung
in der Bevölkerung befürchteten. Die Möglichkeiten, indirekten Druck
auf die betreffenden Personen auszuüben, reichten ihnen noch vollkommen
aus.37

Dennoch wurde am 14. Juli 1933 von der Reichsregierung das „Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses" beschlossen. Dieses Gesetz sah bei
acht Krankheitsbildern die Zwangssterilisierung vor. Auf Anregung von Pa-
pens, der sich als einziger gegen eine Sterilisation aus eugenischen Gründen
aussprach, verschob man die Verkündung des Gesetzes auf einen Zeitpunkt
nach den Konkordatsverhandlungen mit der Katholischen Kirche. Diese
sollten am 20. Juli 1933 zu Ende gehen. Die Katholische Kirche hatte sich
grundsätzlich gegen die Sterilisierung ausgesprochen.38 So wurde das
Gesetz erst im Reichsgesetzblatt vom 25. Juli 1933 verkündet und trat zum
1. Januar 1934 in Kraft.39

Die Reaktionen der Inneren Mission auf das Gesetz

Obwohl das Gesetz Zwangssterilisierungen vorsah, die bislang von der
Fachkonferenz für Eugenik abgelehnt wurden, hinderte dies Dr. Harmsen,
den Leiter der Fachkonferenz, nicht daran, das Gesetz zu begrüßen: ,,Das
tatkräftige Handeln der neuen Regierung auf dem Gebiet praktischer Bevölkerungspolitik
, (...) erfüllt uns mit Dankbarkeit und Freude, um so mehr,
als die vom Ausschuß seinerzeit vorgebrachten Abänderungsvorschläge zu
dem Entwurf über ein Sterilisierungsgesetz im endgültigen Wortlaut voll berücksichtigt
worden sind."40

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