http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0467
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1935
1937
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1934
1936
1938
Sterilisierungen an Korker Bewohnern 1934—1939
Es ist zu erkennen, daß auch die Verantwortlichen in Kork der Machtergreifung
aus einer deutschnationalen Grundhaltung heraus zustimmten. Sie
standen voll hinter dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses",
aufgrund dessen im Reich die Zwangssterilisierungen durchgeführt wurden.
Dieses Gesetz leitete die verblendete Rassenpolitik ein, an deren Ende die
,,Euthanasie-Aktion" und die Vernichtung von Juden, Homosexuellen, Sinti
und Roma und anderen stand. Diese Entwicklung zu erkennen war für
den Zeitgenossen schwer möglich. Für viele wurden die Zusammenhänge
erst nach 1945 offenbar.
Die „Euthanasie-Aktion T4"
Vorgeschichte und Vorüberlegungen
An eine Ausmerze der behinderten, ,,lebensunwerten" Menschen dachte
Hitler schon lange Zeit vor der konkret einsetzenden Planung des Jahres
Laut der Aussage des Angeklagten Prof. Dr. Karl Brandt, dem Begleitarzt
Hitlers, vor dem amerikanischen Militärtribunal in Nürnberg 1946/47, äußerte
Hitler bereits 1935 gegenüber dem damaligen Reichsärzteführer der
NSDAP, Dr. Wagner, ,,daß, wenn ein Krieg sein soll, er (Hitler, d. Vf.) diese
Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde". Der Führer war der
Meinung, , ,daß ein solches Problem im Kriege zunächst glatter und leichter
durchzuführen ist, daß offenbare Widerstände, die von kirchlicher Seite zu
1939.
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