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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 97
(PDF, 143 MB)
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Das letzte Indiz kann allerdings nur für die Zeit der ersten Abfassung des
Textes geltend gemacht werden, der ja später - vielleicht mehrfach — bearbeitet
wurde.

Die dem widersprechende Bemerkung von f. 135v7 18f. über die Neuheit
von ,Geistlichen außerhalb der Klöster' ist dann vielleicht so zu erklären,
daß diese Frauen erst nach der Ablegung der Ordensgelübde, nachdem sich
die Franziskaner um sie kümmerten, von der Bevölkerung als ,geistlich'
betrachtet wurden. Es ist anzunehmen, daß dabei auch die feierliche Approbation
der Terziarenregel durch die Bulle ,,Supra montem" des Franziskanerpapstes
Nikolaus IV. am 19. August 1289 eine Rolle spielte. Durch
diese offizielle Anerkennung hatten die schon bestehenden Gemeinschaften
einen festen Platz im kirchlichen und öffentlichen Leben erworben.102

Sicher werden dann auch in Offenburg Zuwendungen und Legate an die Gemeinschaften
erfolgt sein103, so daß sie später wirtschaftlich vielleicht besser
standen. Ein großes Gemeinschaftshaus war vielleicht die Folge (wobei
aber anzunehmen ist, daß der Übergang fließend war und daneben auch
noch andere, kleinere Gemeinschaften fortbestanden). Um 1330 hat es ein
einheitliches Gemeinschaftshaus in Offenburg mit großer Wahrscheinlichkeit
noch nicht gegeben. Namenszusätze wie ,Richkalden (oder ,Richhalde-
rin') Gotzhus' (s.o.) können auch zur Unterscheidung der Gemeinschaft
von anderen, gleichzeitig bestehenden erfolgt sein; sie können ebensogut
nahelegen, daß es auch in späterer Zeit noch mehrere Häuser gegeben
hat.104

Organisation der Gemeinschaft durch die Franziskaner

Schon den Zeitgenossen fiel es oft schwer, Terziarinnen und nicht regulierte
Beginen von einander zu unterscheiden, da beide Gruppen die gleiche Lebensweise
hatten. Auch zeigt gerade GvO, daß der Gegensatz zwischen
Drittordensangehörigen und ,frei lebenden Beginen' so klar durchaus nicht
war und daß sich darin mehr die Sichtweise begrifflicher Abgrenzungen
späterer Jahrhunderte widerspiegelt als die tatsächlichen Verhältnisse. Im
heutigen Gebrauch sind unter Terziarinnen jene Beginen zu verstehen, die
die Drittordensregel der Franziskaner angenommen haben. (Von den Dominikanern
betreute Beginen wurden schon im Mittelalter ,Predigerbe-
ginen' genannt.) Das Wort ,Beginen' kann auf alle Gruppen angewendet
werden.105

Die Aufnahme in den Dritten Orden des Hl. Franz106 bedeutete nicht von
vornherein auch ein Leben in einem Gemeinschaftshaus. Die Regel erlaubte
es, das bisher gewohnte Leben — in der Familie oder zusammen mit anderen
Gleichgesinnten — weiterzuführen, und sie konnte auch von Ehefrauen
und Witwen befolgt werden107.

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