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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 107
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Erst im Laufe der Zeit und besonders nach den Verfolgungen von 1318 /19
hatten sich diese Kleingruppen zu größeren regulierten Samnungen mit fester
Hausordnung in Gemeinschaftshäusern entwickelt.

Dayton Phillips hat gezeigt, daß die Grundlage des Gemeinschaftslebens in
den Straßburger Beginenhäusern nicht eine religiöse, sondern eine wirtschaftliche
war: ,,[...] the beguinehouse was not a religious association;
it was a social and economic institution" (S. 159). Der Zweck dieser Institution
war vor allem der Unterhalt der darin lebenden Schwestern. Diese Tatsache
widersprach den tiefen religiösen Interessen der Mitglieder nicht,
sondern Organisation und Alltagsleben innerhalb des Beginenhauses sollten
die Voraussetzungen schaffen für die Ausübung der individuellen Frömmigkeit
, die das Ideal der Beginen war (viele der wohlhabenderen Samnungen
wären durchaus imstande gewesen, auch einen Konvent zu gründen158).159

Der Ursprung der Beginenhäuser lag meist nicht in einer bestehenden und
funktionierenden Gemeinschaft, sondern diese bildete sich erst im Beginen-
haus; erst ihre Größe machte eine ausdrückliche Regelung des Zusammenlebens
erforderlich. Handelte es sich um eine Stiftung, waren Hausordnung
und Aufnahmebedingungen meist schon durch den Stifter vorgegeben.160

Die Beginen lebten also anscheinend, wie auch anderswo, in einer oder
mehreren kleinen Gruppen in nahe beieinander liegenden Häusern zusammen
. Diese werden sich vor allem in der Nähe des Franziskaner- und wohl
auch des Marienklosters befunden haben161.

Wie in Straßburg162 und Basel163 wird der Zusammenschluß der Gruppen
auch in Offenburg vor allem aus Gründen der ökonomischen Zweckmäßigkeit
erfolgt sein. f. 162v/4—6 zeigt, daß es auch Schwestern gibt, die in
materieller Armut leben; auch Heilke war mittellos, als sie von den Beginen
aufgenommen wurde.

Hinweise auf eine formale Regelung des Gemeinschaftslebens gibt es in
GvO nicht. Während das Zusammenleben in größeren Samnungen einer bestimmten
Ordnung unterworfen war, beruhte es in diesen Kleingruppen
höchstens auf lockerer Übereinkunft zwischen den einzelnen Mitgliedern
.164

Der Zusammenhang zwischen den Gruppen, die ja auch untereinander so
etwas wie einen Verband bildeten — oder eine Art Kongregation mit gemeinsamem
weltlichem Pfleger von sehen des Rates165 —, bestand nicht in
einem gemeinsamen Wohnhaus, sondern in einem ganzen Geflecht von engen
wirtschaftlichen, sozialen und weltanschaulichen Bindungen und Beziehungen
.

Und schließlich wird sich durch die an die Konvente übertragenen Verfügungsrechte
über das Eigentum der Mitglieder auch in Offenburg jene Le-

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