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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 112
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Selbstverständlich pflegten die Beginen (verschiedener Samnungen) auch
untereinander rege Kontakte, und die schon von Offenburg her bestehenden
Verbindungen wurden nach dem Umzug weiter aufrecht erhalten.

Die Beginenverfolgungen von 1317—1320

Das für die Straßburger Gemeinschaften wohl bedeutsamste Ereignis des
frühen 14. Jahrhunderts, nämlich die Beginenverfolgungen von 1317—1320,
findet in GvO nur kurze, fast beiläufige Erwähnung.

Die Aussageabsicht unseres Textes ist auch hier keine historische, und die
ein dreiviertel Jahr dauernde Verweigerung der Kommunion von Seiten der
Kirche ist innerhalb des Textes nur eine Station von Gertruds religiöser Entwicklung
.

Nachdem sie ein Jahr lang in verschiedenen Kirchen fast täglich die Kommunion
empfangen hat, hört sie predigen, dz nieman vnsern Herren solte
entpfohen denn in grosser vorhte (f. 215r/24f.). In f. 215v729—2i7v720
findet sich dann die einzige direkte Anspielung auf die Ereignisse:

dar noch I wart man predigen vf dz loffende volk vnd die ketzer suchende
vnd rügende [... ] Do wurdent do die barfussen vnd prediger vnd alle
geistlich lüte rotende vnd heissende vnd predigende dz die lüte gemeinlich
rät also dig vnsern herren empfingen also sü do vor heften geton vnd wolte
man do nieman vnsern herren geben in langer zit I dowzsü wol drü vierteil-
jores on vnseren herren.

Auch die Stelle Dar noch vber vil jor do verwarf man geistlich leben
also gros lieh vnd muste man es hin legen vnd gro gewant abziehen
(f. 169v /11—13) ist wahrscheinlich eine Vorwegnahme der Beginenverfolgungen
.

Die Ketzerverfolgungen von 1317/19 und das in ihrem Zug erfolgte generelle
Verbot des Beginenstandes durch Bischof Johann I. bilden den kirchenpolitischen
Hintergrund der ersten Straßburger Monate.

Auf die Ereignisse wird kurz nach Gertruds und Heilkes Umzug angespielt,
der Anfang November 1317 oder 1318 erfolgt sein dürfte. Indirekt bestätigt
das auch die Richtigkeit der Zeitangaben des Textes.

Schon die Mainzer Synoden von 1261 und 1310 hatten den Beginen und Be-
garden bettelndes Umherziehen und Predigen bei Strafe der Exkommunikation
verboten185 und das allgemeine Konzil von Vienne 1311 /12 den
,Status beginagii'; das Verbot wurde im Oktober 1317 von Johannes XXII.
wiederholt186.

Nach Patschkovsky187 sind die Straßburger Verfolgungen in drei Phasen vor
sich gegangen: Ein Schreiben des Bischofs von Mitte August 1317 richtet

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