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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 131
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0131
Der Vogt kann mit sieben Pferden in den Hof des Abtes zu Drusenheim geritten
kommen. Der Zinsmeister gibt ihm Heu und Stroh und zu seiner
Leibnahrung Essen für zwei Schilling, die ihm der Vogt bezahlen muß.

Dem Vogt gehören ein Drittel von den großen Freveln (30 ß). Zweimal im
Jahr erhält er von den St .-Peters-Leuten (St. Peter: Schwarzacher Klosterpatron
) einen pfundigen Pfennig, ein Huhn und einen Vierling Hafer. Einen
Tag und eine Nacht kann er die St .-Peters-Leute auf seine Kosten auf einen
Kriegszug mitnehmen.

Von den beiden lateinischen Rechtsaufzeichnungen aus dem rechtsrheinischen
Teil der Abtei enthält lediglich die Justicia claustri Swarzahe24 eine
den Vogt betreffende Stelle. Sie besagt, daß der Vogt keinen auswärtigen Fischer
in den Bächen des Muntats (Abteigebietes) fischen lassen darf, es sei
denn mit Erlaubnis des Abtes.

Nach dem Ulmer Weistum des 14.115. Jahrhunderts25 muß jede der 32 Huben
, die in den Ulmer Hof gehören, am 2. Februar den Vögten zwei Pfennig
und vier Sester Hafer reichen.

Wenn beim Vimbucher Gericht26 der freie Vogt von Windeck neben dem
Schultheißen sitzt und das Gericht handhabt und schirmt, so erhält er von
den Freveln der Windeckerleute ein Drittel.

Mit Ausnahme des Vimbucher Weistums bieten die übrigen Rechtsaufzeichnungen
der rechtsrheinischen Höfe der Abtei keinen Anhaltspunkt für eine
persönliche Anwesenheit des Vogts beim Dingtag. Die St .-Peters-Leute
mußten zum allgemeinen Ding nach Schwarzach kommen, und hier finden
wir den oder die Vögte zusammen mit dem Saalgericht tätig.

Der erste Teil des Schwarzacher Weistums27 handelt von den Rechten und
Pflichten des „freien" Vogts von Windeck. Am Montag nach St. Peter
kommt er mit einem Knecht in den Kammerhof des Klosters geritten. Dort
muß man ihn gut aufnehmen, ihm gegebenenfalls ein seinem Status angemessenes
Pferd und entsprechende Kleider geben; ebenso seinem Knecht.
Der Vogt soll acht Tage lang dableiben und feststellen, was für Baumaßnahmen
getroffen werden müssen.

Von Kurzenhausen (Kt. Brumath) sollen 72 Werksleute (harten) nach Kotzenhusen
(Drusenheim) kommen. Dort holt sie der Abt ab und geleitet sie
nach Schwarzach, wo sie für das Kloster innerhalb der acht Tage die notwendigen
Bauarbeiten durchführen sollen.

Während dieser Zeit sollen von Renchen28 zwei Eselladungen Kirschen
und zwei ,,Zitswyn" (Schlachtschweine) eintreffen, damit man die Werkleute
besser verköstigen kann.

Papst Honorius III. hatte in einer Bulle Bischof Heinrich von Straßburg angewiesen
, freiwerdende Vogteien nicht weiter zu verleihen und zu verhin-

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