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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 148
(PDF, 143 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0148
„Vertrag

zwischen Johannes Graf von Helfenstein, Dechant und Kapitel zu Strassburg einseits und
Jakob und Ludwig, Gebrüder und Herren zu Lichtenberg, andererseits
von wegen des Kapitels-Dinghof zu Bischofsheim jenseits des Rheines der mit all seinen Zugehörten
hinfurt den 2 Brüder Jakob und Ludwig, Herren von Lichtenberg, ihren Erben und
Nachkommen in eigentumsweise zugehören soll, und zur Erstattung für diese Eigentumsge-
bung dieselben 2 Brüder jährlich 15 V: Pfund Pfennige Strassburger Geldes und 32 Klafter
Brennholz auf ihre Kosten von und ab dem Dorf Bischofsheim zu richten, pflichtig sein sollen
.'"

Der Vertrag beschreibt nun in Einzelheiten:

,.dass der obengenannte Dinghof mit all seinen Rechten und Zugehörten, mit samt dem
Ecker-Zehnten und Flachszehnten und besonders auch mit den 60 Feldäcker und 2 Tage Matten
und die armen Leuth von Bischofsheim, so sie dem Dinghof gehörend pflichtig seien,
mit aller Herrlichkeit, Nützlichkeit, nützlichen Gewalt und Gewähr in das Eigentum der Gebrüder
Jakob und Ludwig. Herren von Lichtenberg gehören soll."

Dechant und Kapitel erklären:

..Da wir nun denselben Dinghof mit all seinen Rechten. Herrlichkeiten, nützlicher Gewähr
fraglich und leer aus unseren Händen in Gewalt der obgenannten Edlen Herren Jakob und
Ludwig gebracht, gesetzt und aufgegeben haben, bringen, setzen und aufgeben wir kraft dieses
Briefes was gewöhnlich und Rechtens ist;

Wir. Dechant und Kapitel obgenannt bestätigen für uns und all unsere Nachkommen den obgenannten
Herren Jakob und Ludwig von Lichtenberg, dass der obgenannte Dinghof zu Bischofsheim
jenseits des Rheines unseres Kapitels Recht und Eigentum und niemand anders
gehört, verschätzt, verpfändet oder verwidmet ist."

Also nach heutigem Recht war der Dinghof nicht belastet.

Die Herren von Lichtenberg bestätigen, daß sie die eingegangenen Verpflichtungen
, „jährlich zum St. Martinstag (11. November) ohne Hindernisse
oder Verzug 15 V: Pfund Pfennige Straßburger Geldes und außerdem 32
Klafter Brennholz in die Stadt Straßburg in den Bruderhof zu Händen und
Gewalt des Schaffners des Dechanten und Kapitels zu Straßburg zu bringen
", auf folgende Weise erfüllen wollen:

..Wir. Jakob und Ludwig. Herren von Lichtenberg, setzen uns, unsere Erben und Nachkommen
dafür ein, die erwähnten 15 '/2 Pfund Strassburger Pfennige und die 32 Klafter Brennholz
in obgerührten Maß und Weis in obgenannter Zeit zu bezahlen, dem Dechant und
Kapitel zu Strassburg, als Hauptschuldner für beide Zahlungen."

Der Vertrag führt u. a. weiter aus:

,,Auf, dass das vorgenannte Ziel. St. Martinstag, jährlich sicher sei. haben wir Ihnen mit
rechtem Wissen und wohlbedachten Mutes die solchen 15 V: Pfund Strassburger Pfennige
und die 32 Klafter Brennholz sicher und wissentlich zu bekommen, zu rechtem Unterpfand
und Rechtens Mitschuldner gegeben und setzen kraft dieses Briefes das obgenannte, unser
Dorf Bischofsheim jenseits des Rheines, in dem der obgenannte Dinghof gelegen ist, mit
samt Zwing und Bann, Steuern und Bete, Weiden, Wald und Wasser. Matten. Allmende,
Ackerfelde, Mühlen und Mühlstade, Gerichtsbußen und alle Gefälle so uns in obgenanntem
Dorf gehören und genannt oder ungenannt auch die Leuth und Gemeinde gemeinlich für sich
und ihre Erben als Mitschuldner ein."

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