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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 160
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aufgefordert, ihm Abtswohnung und Kloster zu öffnen, denn in der Abtspfalz
hatte sich Friedrich v. Zollern mit Bewaffneten seit seiner Entmachtung
verschanzt.

Die Lehensleute und Untertanen wurden aufgefordert, dem päpstlich provi-
dierten Abt zu gehorchen. Außerdem wurden in dieser Proklamation die
drei Konventsherren und die Anhänger Friedrichs v. Zollern exkommuniziert
. Weil Heinrich zur Beurkundung seiner Proklamation nur drei Zeugen
auf die Beine brachte, kann angenommen werden, daß der Anhang des abgesetzten
Abtes noch groß gewesen ist. Im Konsistorium (Verwaltungsbehörde
des Papstes) Martins V. wurde im Mai 1427 die päpstliche Provision
(Vergütung) des Nachfolgers gebilligt. Der abgesetzte Abt Friedrich v. Zollern
widersetzte sich noch, als der Nachfolger Heinrich von Hornberg mit
dem päpstlichen Provisionserlaß auf der Reichenau erschien, weshalb bis
1427 die Abtsstelle auf der Reichenau nicht wahrgenommen werden
konnte.24

Die Berufung Heinrichs v. Hornberg auf die Reichenau sollte zweifellos einen
Reformakt darstellen, was aber ein Versuch blieb, denn schon nach 14
Wochen und 2 Tagen25 verstarb Heinrich v. Hornberg als 52. Abt auf der
Reichenau am 14. November 1427.

Mit großer Energie hatte sich Heinrich während seiner kurzen Amtszeit um
die Abtei bemüht, aber sein Vorgehen erschien der Nachwelt als ein Gewalttätiges
. Gall Oheim schreibt später: ,,Kurtz was sin fröd und herschen und
ist selten denen, so Unser Lieben Frowen und sant Marx münster haben
wellen nöttigen und von iren fryhaiten tringen, in diser zit glücklich
gangen."26

Trotzdem muß Abt Heinrich nicht untüchtig gewesen sein. Aber er ging mit
den Reichenauern zu scharf ins Zeug.27 Als er gestorben war, ging das Gerücht
um, man habe ihn vergiftet.

Außer der zuvor genannten Proklamation ist vom Abt Heinrich nur eine
einzige Urkunde vom 11. Oktober 1427 bekannt, worin er sein Präsentationsrecht
auf eine Reichenauer Pfründe ausübt.28

Sein Wirken waren die letzten Zuckungen einer versinkenden Herrlichkeit
zum Ende des Mittelalters. Es war zu Ende mit der alleinigen Geltung der
Auslese des Konvents aus edelfreiem Blut, und dem neuen Abt Heinrich
von Wartenberg war es vorbehalten, diese neue Zeit heraufzuführen.

Als außergewöhnlich ist zu bemerken, daß nach dem Tode des Abtes Friedrich
v. Wartenberg, dieser im Grab Heinrichs v. H., seinem Vorgänger in
der Abtswürde, beigesetzt wurde. Der Grabstein beider ist an der Chorseite
im Münster auf der Reichenau aufgestellt.

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