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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 163
(PDF, 143 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0163
Ruine Schneeburg

Aufnahme: W. Neuss

Hof, unter der genannten Burg liegend, beide mein rechtes Eigen waren,
und daß ich mit klugem Rat und mit guter Offenbahrung durch Gott das Eigentum
an der vorgenannten Burg und dem Hofe rechtmäßig aufgebe und
auch wahrhaftig aufgegeben habe, und übergebe sie mit diesem Brief an den
ehrwürdigen, meinen gnädigen Herrn, Abt Hermann des Gotteshauses von
St. Gallen, zu Eigentum und entziehe mich mit diesem Brief aller Rechte
darauf, die ich als mein Erbe an der genannten Burg und dem Hofe von alters
her rechtmäßig besaß und bewohnte". Zur Bekräftigung hat er dies besiegelt
mit dem bekannten Hornberger Siegel in St. Wilhelm.3 Gleichzeitig
hat Werner v. Hornberg dies alles wieder von St. Gallen zu Lehen erhalten
.4

Während in dem Verzichtsbrief nur von der Burg mit dem Bauhof (Ökonomiegebäude
) die Rede ist, benennt der Lehensbrief auch die Vogtei über die
Herrschaft Ebringen, wo zu dem Ort selbst noch Talhausen und Berghausen
sowie die übrigen St. Gallener Gefälle im Breisgau gehörten. Mit dieser Lehensübergabe
hörte die Verwaltung der St. Gallener Herrschaft Ebringen
durch besondere Pröbste auf, (der letzte Probst war Georg v. Wartenberg,
genannt von Wildenstein), da Werner v. Hornberg als Lehensmann zugleich
mit der Burg und Zubehör nicht nur die Vogtei erwarb, sondern auch das
Recht, die „Steuern und Rechtungen" zu erheben, das heißt, von den St.
Gallener Untertanen die üblichen Steuern sowie alle Gefälle und Abgaben
einzuziehen.5

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