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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 165
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Am 26. Juli 1395 erscheint Ulrich v. Hornberg, der mit Margarete, einer
Schwester Bertholds von Falkenstein, verheiratet war, als alleiniger Herr
der Schneeburg. Da er wohl etliche Töchter, aber noch keinen Sohn hatte
(Wernher wurde erst später geboren), so ließ er sich von seinem Neffen Kuno
v. Stoffeln, Abt in St. Gallen (1379—1411), die Zusicherung geben, daß
,,die Burg Schneeburg, das Dorf Ebringen mit Leut, Gut und alles, was dazu
gehört", und andere seiner sanktgallischen Lehen im Falle seines Ablebens
, ohne männlichen Nachkommen, unter den gleichen Bedingungen,
wie er sie besessen, an seine nächsten Erben, die deren Hornberger „schilt
und cleinot fürent" und dazu auch das Recht haben, gegen eine Entschädigung
von 1000 Gulden für seine Töchter, übergehen soll.7

Als aber Ulrich 1402 starb, hinterließ er doch einen Sohn, Wernher, der nun
in den Besitz der Schneeburg und der übrigen sanktgallischen Lehen zu
Ebringen kam. Da dieser noch minderjährig war, wandte sich sein Oheim
Berthold von Falkenstein an St. Gallen, um für die vermögenslosen Schwestern
Wernhers eine Aussteuer zu erhalten, weil sie von den Verwandten im
Kloster untergebracht werden sollten.

Am 20. Oktober 1402 gestattet Abt Kuno von St. Gallen von Konstanz aus
den Schwestern je 6 Pfd. Pfennige Freiburger Münze aus den Einkünften
ihres Bruders zu Ebringen, seinem Lehen vom Kloster St. Gallen, zu Leib-
geding zu verschreiben.8 1428 finden wir Anna und Margarethe v. Hornberg
als Klosterfrauen in Friedenweiler. Eine weitere Tochter Ursula
vermählte sich mit Berthold Schnewlin Bernlapp zu Bolschweil.

Ulrich von Hornberg hatte außer der Schneeburg und der Vogtei über
Ebringen, Talhausen und Berghausen auch weitere sanktgallische Gefälle,
die ein besonderes Lehen bildeten, innegehabt und seinem Sohn vererbt.
Diese ,,zins, nutz, gült und gut, gericht, zwing und bene" (Bann)... und
andere des Gotteshauses Rechte zu Ebringen und Norsingen mit dem Kirchensatz
zu Ebringen und was noch alles dazu gehört, wurden in der Folge
an den Grafen Hans von Lupfen, Ulrich von Hornbergs Schwager, verpfändet
. Ob die Verpfändung durch den Lehensinhaber oder durch St. Gallen
erfolgte, ist nicht zu ermitteln. 1437, am 3. Juli, wurde es aber von den Söhnen
des Grafen Hans v. Lupfen, Eberhard und Heinrich, an das Stift St.
Gallen zurückgegeben9, das es laut Grünem Buch am 13. September 1437
wieder um 440 rheinische Goldgulden an Hans Schultheiß, Bürgermeister
in Konstanz, versetzen.10 Dies zum Verständnis, wenn es später (1506) darum
geht, daß Sigmund von Falkenstein die Belehnung der Schneeburg und
der Vogtei Ebringen erlangen will.

Bei Wernher v. Hornbergs Minderjährigkeit gingen die Besitzungen in
Ebringen an seine nächsten Verwandten, nämlich an seines Vaters jüngsten
Bruder Bruno, der zum 14. Dezember 1405 als Gerichtsherr in Ebringen genannt
wird."

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