Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 168
(PDF, 143 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0168
Allerdings suchte 1448 auch sein Vetter, Anton v. Hornberg, der in Hagenau
wohnte, in St. Gallen um die Belehnung nach. Anton war mit Barbara Zuckmantel
v. Brumath verheiratet und wurde von den Herren von Lichtenberg
mit dem aufgegebenen Lehen in Brumath belehnt, wodurch er ins Elsaß
kam.21 Er betrachtet sich ohne Rücksicht auf die von Konrad mit seiner
Gemahlin getroffenen Vereinbarungen nach dem Erlöschen des älteren
Zweiges der Familie (die Hornberger auf den Burgen in Hornberg hatten
ihren Besitz an die Grafen von Württemberg verkauft) als rechtmäßiger Lehensnachfolger
.

Am 24. November 1448 stellt Anton v. Hornberg einen Revers darüber aus,
daß er vor Abt Kaspar in St. Gallen auf dessen Residenz gekommen sei und
ihn um Belehnung mit der Feste Schneeburg mit dem Hof darunter ersucht
habe, wogegen der Abt der Meinung gewesen sei, die Feste samt Hof sei
Eigentum seines Gotteshauses und ihm einen gesiegelten Brief von Antons
Vorfahren und Oheim Wernher v. Hornberg dazu vorgewiesen habe. Falls
er aber nachweisen könne, daß dies nicht Rechtens sei, werde ihn der Abt
mit der Feste und Ebringen belehnen, sonst aber solle alles dem Abt und
Gotteshaus verbleiben. St. Gallen vertröstete ihn also und wollte eine Gegenüberstellung
mit Konrad erreichen.22

Konrad ersucht wegen dieses Verlaufs den Landesherrn Herzog Albrecht
von Österreich zu seinen Gunsten auf den Abt Kaspar einzuwirken. Am
27. 1. 1449 erhielt Konrad das Lehen endgültig und Anton ging leer aus.23

1454 beklagt sich Abt Kaspar von St. Gallen bei Konrad, daß dieser das
Dorf Talhausen, das zum Lehen Ebringen gehört, an die Brüder Werner
und Burkhard von Staufen, und das Gut, das er von St. Gallen bekommen
hat, an die anderen Brüder Jakob und Trutbrecht v. Staufen ohne seine Einwilligung
weitergegeben hat.24 Die Staufer glaubten indes, daß ihnen von
der Herrschaft Österreich von alters her die Dörfer Pfaffenweiler, Ölinswei-
ler, Berghausen und Talhausen mit Leut, Gut, Gericht, mit allen Zubehör-
den zustehen würden. Am 19. März 1457 entschied das Gericht in Freiburg,
da Konrad v. Hornberg nachweisen konnte, daß ihm alles zu Recht zustehe,
wie er es von St. Gallen empfangen habe und es deshalb ungehindert weiter
benützen dürfe. Die Staufer aber sollen dafür sorgen, daß Konrad zu seinem
Recht komme.25 1458 starb Konrad von Hornberg.

Da Konrad v. Hornbergs Söhne, Hans und Konrad, bereits tot waren, erhielt
Anton am 6. November 1458 das sanktgallische Lehen zu Ebringen doch
noch, wenn auch nur für kurze Zeit, denn Konrads Witwe Benignofa v. Ratsamhausen
heiratete noch im gleichen Jahr den Ritter Hans von Ems zu Ho-
henems, Kammermeister und Rat des Herzogs Albrecht. Dieser glaubte nun
außer Hornberg selbst, auch das sanktgallische Lehen zu Ebringen erhalten
zu haben, was er trotz des Einspruchs Antons v. Hornberg vor dem Lehensgericht
zu St. Gallen im Dezember 1458 erhielt.

168


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0168