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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 220
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An ihnen nahmen 14 Männer teil (von jeder Grenzpartei sieben, die abwechselnd
hintereinander gingen). Dazu kamen noch ein Mannmeister und
vier Baumschläger zur Erneuerung der Kreuze an den Lochbäumen.

In der Prozeßschrift „Gerettete Wahrheit"45 sind Auszüge aus den Protokollen
über die Untergänge abgedruckt, geordnet nach den verschiedenen
Grenzabschnitten (Fünfheimburger Wald, Rheinwald, Grenze gegen die
Fleckensteinsche Herrschaft, Grenze gegen die markgräflichen Gemeinden
). Damit weist das Kloster nach, daß im 17. Jahrhundert allein die
Rheinwaldgrenze (beim Stein von 1573) von 1605—1699 neun Mal begangen
wurde. Teilnehmer waren jeweils nur hanauische und klösterliche Beauftragte
. Badische Beamte waren niemals dabei. Dasselbe gilt auch für die
Fünfheimburger-Wald-Grenze. Es gibt nur zwei Hinweise, daß sich die
Markgrafschaft um die Grenze gegen Hanau-Lichtenberg gekümmert hat:
1. Der Grenzstein von 1618 und eine Grenzerneuerung nach dem großen
Krieg im Jahre 1656. Als Fazit läßt sich festhalten: Da die Untergänge fast
ausschließlich vom Kloster Schwarzach und Hanau vorgenommen wurden,
spricht die Ausübung dieser Funktion für die Landeshoheit des Klosters.46

Bei der Behandlung der Vorgeschichte zur Steinzerstörung von 1741 hatten
wir festgehalten, wie die badischen Beamten von Stollhofen Unfrieden zwischen
Abt und Abtsstäbischen zu säen suchten. Nach demselben Muster
waren die markgräflichen Räte bereits 1585 anläßlich des Verbots der Lichtenauer
Wochenmärkte vorgegangen. Eine Umfrage in allen klösterlichen
Dörfern durch einen badischen Rat hatte (hier für Ulm) folgendes Ergebnis:
,,... dieser Artikel (Besuchsverbot) sei ihnen gar nicht beschwerlich noch
an ihrer Nahrung hinderlich... fragen deshalb nicht viel nach diesem
Markt... dieweil sie den Bühler Markt bisher besucht haben. Da ihnen nun
derselbe sollte verboten werden, hätten sie sich desselben... hoch beschwerlich
zu beklagen." Der Abt Caspar war damals im Exil und dachte
nicht an ein solches Verbot. Ein derartiges Gerücht konnte nur von seinen
Gegnern erfunden worden sein, um den schon oben zitierten Unfrieden zu
stiften.47

Da seit 1728 der Stollhofer Amtmann auch in Schwarzach einen Amtssitz
hatte, konnte er im Klostergebiet mit den fast 400 badischen Leibeigenen
eine eigene, konkurrierende Verwaltung aufbauen. So standen die Klosterleute
zwischen zwei Feuern. Ihre Staatstreue und ihr Glaube an das Gottes-
gnadentum der Fürsten dürften darunter sehr gelitten haben.

Am Ende unserer Abhandlung über die Grenzzeichenkontrolle sei noch ein
Vorfall aus den Jahren 1770 und 1771 angeführt. Schon 1770 wurde wegen
des großen Grenzsteins von 1573 eine Kommission nach Graueisbaum einberufen
. Als dabei ein badischer Beamter erschien, ging diese Kommission
wieder auseinander. Ein Jahr darauf, am 12.4. 1771, kam man wieder zusammen
. Auch hier erschien — „obwohl ungeladen" — ein badischer Hofrat
. Da der große Grenzstein schon 4 Mal zurückversetzt werden mußte

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