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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 225
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Auf ganz persönlichen Wunsch der Markgräfinwitwe wurde als Nachfolger
von Bernhard Steinmetz der Egerländer (und von daher Landsmann) Cöle-
stin Stähling (1729—1734) zum Abt gewählt. Sicher erhoffte sie sich durch
diese Wahl eine Klimaverbesserung zwischen dem Kloster und dem fürstlichen
Hause. Trotzdem wollte ihm das Haus Baden das Recht der Appellation
bei der Rechtsprechung entziehen (1732). Abt Stähling starb schon
1734. Die Charakterisierung dieses Prälaten durch Baden lautete: ,,Cölestin
Stähling... folgt den Fußstapfen seines Vorgängers."69 Das sollte ein Tadel
sein, denn er wehrte sich gegen die markgräflichen Übergriffe und führte
den Prozeß weiter.

Dem so bald verstorbenen Abt Cölestin St. folgte am 1.5. 1734 Bernhard
Beck (1734—1761) als neuer Prälat (Bernhard IL). Noch im Jahr seines
Amtsantritts (1734) sah er sich gezwungen, an den schwäbischen Kreis ein
Manutenenzgesuch zu richten, da (von seiten Badens) ,,auf dem Wege der
reichsgesetzwidrigen Vergewaltigungen fortgewandert wird". Neben den
schon angeführten Appellationen hatte der ,,intrudierte badische Amtmann
" den Schmieden die badischen Zunftartikel aufgezwungen. Es erhob
sich auch wieder Streit über das Recht Badens, zur Abtswahl einen Kommissar
zu stellen. Das Kloster bestritt ein solches Recht und hielt desgleichen
auch die Anwesenheit eines badischen Vertreters bei der Abtshuldigung
für illegal (1738).70

Als sich im Jahre 1755 der Markgraf zum zweiten Mal vermählte, verlangte
die Markgrafschaft wie von allen badischen Ämtern auch vom Kloster
Schwarzach eine Vermählungssteuer. Das um Hilfe angerufene KKG verbot
Baden, vom Kloster diese ,,Heimführungsgelder" zu fordern und bestätigte
damit wieder einmal indirekt, daß das Kloster und sein Gebiet kein Teil der
Markgrafschaft war.71 Auch im Jahre 1742 testete der badische Amtmann
auf besondere Weise die Wachsamkeit des Abtes: Er wollte bei Schwarzach
einen Galgen errichten lassen, „um einen Delinquenten zu justifizieren, der
auf Schwarzacher Territorium kein todeswürdiges Verbrechen begangen
(hatte), wohl aber im Badischen." Der Abt protestierte.72

Zu Ende der Amtszeit des Abtes Bernhard II. dauerte der Prozeß Baden
kontra Kloster nun (fast) 40 Jahre, und er hatte, wie wir sahen, von seiten
der Prozeßbeteiligten auch laufend neue Anstöße erhalten. So sah die Bilanz
des Klosters im Jahre 1760 aus. Es hatte erhalten: 3 Pönalmandate, 2 Urteile
, 8 Dekrete. Das war aber nur die eine Seite der Medaille. Die ,,bis aufs
Blut ausgesogene Abtei" suchte wegen der hohen Kosten eine Beschleunigung
des Prozesses zu erreichen. Baden seinerseits versuchte dagegen, ,,die
Sache in das Ewige zu spielen." Mit andern Worten: Baden hoffte darauf,
daß dem Kloster finanziell die Luft ausginge, und daß es dann den Kampf
aufgäbe.73

In dieser schwierigen Situation schaltete sich der Bischof von Speyer, der
Lehensherr des Klosters, ein, vielleicht im Glauben, den Prozeß dadurch

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