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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 226
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zu einem raschen Ende zu bringen (27.9. 1760). Er wandte sich an das KKG
und bemerkte: ,,. .. das markgräfliche Haus habe Verewigungsabsichten
... Da die Bedrückungen kein Ende gewinnen, würde das von kaiserlicher
Majestät dem Hochstift Speyer übertragene dominium directum über
das Kloster Schwarzach völlig vereitelt... Das Kloster Schwarzach ist mit
seinem Gebiete, in Ansehung des Hochstifts Speyer gegen das Reich ein
Reichslehen und in Ansehung des Herrn Prälaten gegen gedachtes Hochstift
ein Reichsafterlehen." Aus einem Gegenskript Badens ist die Anerkennung
dieser Verhältnisse abzulesen. Das Kloster meinte deshalb, daß dieses Eingeständnis
im Prozeß den Ausschlag geben könnte und hoffte auf dessen
Ende.74

Diese Hoffnung trog, und Abt Bernhard II. selbst war genötigt, wegen
schlechter Regierung zu resignieren (1761).74a

Wir waren schon früher bei der Behandlung der Rechnungskontrolle auf das
Jahr 1771 gestoßen, in dem Baden im Kloster ein Besatzungsregime einrichtete
. Die zwei folgenden Jahrzehnte (1771—1791) stellten die tiefste politische
und geistliche Erniedrigung der Abtei Schwarzach dar. Besonders galt das
für die erste Hälfte dieses Zeitabschnitts.746 Es gelang den badischen Räten
, die Front des Klosters von innen her aufzubrechen, und das gleich
zweimal. Durch den Baden ergebenen Pater Beda Dilg wurde der Konvent
in zwei kontroverse Fraktionen gespalten. Die Wiedereinstellung von zwei
vom Kloster entlassenen Klosterbeamten (K. u. A. Beek) durch Baden verursachten
auch eine Spaltung der Verwaltung. Als sich der Metropolit von
Mainz in den Visitationsstreit einschaltete, erhielt Baden einen auf kirchlicher
wie politischer Ebene gleich wichtigen Verbündeten. Die Affäre spitzte
sich zu, bis der Erzbischof von Mainz Abt Anselm am 6.4. 1781 absetzte.
Die Verschärfung der Gegensätze war z. B. daran erkennbar, daß das KKG
innerhalb eines halben Jahres (Nov. 80—April 81) nicht weniger als fünf
Mandate erließ, die sich alle für die Abtei aussprachen, darunter eines, das
die Absetzung des Abtes in weltlichen Dingen für null und nichtig, in geistlichen
Dingen für noch nicht vollziehbar erklärte, da dieser nach Rom appelliert
hatte. Die beiden letzten Mandate beauftragten den Herzog von
Württemberg mit der Exekution der Urteile mit Hilfe militärischer Bedeckung
.

So standen sich im Sommer 1781 die zwei Fronten Schwarzach — Straßburg
— Speyer und Baden — Mainz einander in einem gerichtlichen „Unentschieden
" gegenüber, aus dem die Gerichtsordnung des alten Reiches nur
zwei Auswege vorsah:

1. Die, wenn — nötig gewaltsame — Exekution der Urteile des KKG.

2. Die Berufung (Rekurs) beim Reichstag als der allerletzten Instanz bei
Prozeßgegenständen von allgemeinem politischen Interesse.

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