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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 250
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tum sei unanständlich den hiesigen Stadtwesen unangemessen. Der Abt habe
seinerzeit den betreffenden Lehensrevers erschlichen und herausge-
locket".9

,,... er sei schon seit dem Jahre 1766 beinahe immer müßig und niemals
das Recht auf einer hohen Schule studiert, weder ein Amt oder eine Würde
jeweils vorgestanden, auch in hiesiger Reichsstädtischer Verfassung unkundig
. Nicht nur alle Ratsglieder, sondern sogar die ganze Bürgerschaft ohne
Abzug eines einzigen Mannes erklären freimütig und einhellig, daß der
Reichsschultheiß, Herr Anton R., diesem Amt nicht gewachsen sei und zu
diesem Manne weder Liebe noch Zutrauen haben könne...!"

Obwohl Reichsschultheiß Franz Anton Rienecker mit amtlicher Ernennung
durch das Reichs-Gottes-Haus vom 4. Januar 1782 zu den „Fünf Semper
Freien" (d.h. von allen Abgaben und Steuern befreit) erklärt wurde, versuchte
ihn der Magistrat, da er nicht „gesetzt sei", zu betreiben.

Der Reichsabt seinerseits zieh den Magistrat der Unbotmäßigkeit und eines
aufrührerischen Verhaltens sowie des Eingriffs in den Besitzstand der
Reichsabtei. Der Reichsabt war prozessual im Vergleich zum Magistrat im
Vorteil, da er sein Anliegen direkt beim Kaiserlichen Reichshofrat in Wien
vorbringen konnte und dort Freunde hatte, während die Reichsstadt dies
beim Kaiserlichen Ratskammergericht in Wetzlar vortragen mußte, das seinerseits
mit dem Reichshofgericht verhandelte.

Der fällige Urteilsspruch des Reichshofgerichtes erging erst am 30. Juni
1786 zu Gunsten der Reichsabtei mit geringfügigen Zugeständnissen an die
Reichsstadt, wobei im Wissen, daß der Magistrat unterliegt, bereits am
17. März 1786 die Präsentation und „Setzung" des Reichsschultheißen
Franz Anton von Rienecker erfolgte. Eine Notiz in den Akten mit der
Uberschrift „Willkürliche Feierlichkeiten" beschreibt das Programm der
Setzung.10

1. Zimmer und Zubereitung

2. Mit oder ohne Mäntel

3. Schießen von Seite des Rats

4. Paradieren und Schießen der Bürgerschaft

5. Gastmahl im Kloster, Stadt und Schultheißen

1. Deputati (Abgeordneter) vom Kloster, um den Stab abzuholen

2. Deputati der Stadt, dem Lehenseid beizuwohnen

3. Empfang des Hochwürdigen Herrn Prälaten und der Deputierten

4. Anrede und Danksagung

5. Schultheißeneid

Dr. Franz Anton von Rienecker, war der letzte Gengenbacher Reichsschultheiß
. Nach Aufhebung des Status als Reichsstadt 1803 wurde Rienecker als
Geheimer Hofrat in Großherzogliche Dienste übernommen.

Wenige Jahre danach starb er am 3. August 1806.11

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