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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 263
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erfolgt ist. Die im Lahrer Bürgerbuch als Hottenwylerer Ausbürger bezeichneten
vier Haushaltsvorstände aus der Sippe der Kenler41 bilden fast
ein Drittel der Dorfgemeinschaft. Die ursprüngliche Siedlung, die ihren
Namen trug und ein grundherrlicher Hof der Geroldsecker war, lag direkt
am Übergang der Straße Offenburg-Ottenheim an der Schutter42 südlich
der ebenfalls in geroldseckischem Besitz gewesenen, abgegangenen Burg
Mörburg.43 Mit ihrer Ansiedlung wurde Hottenwyler im nördlichen Riedbesitz
des Hauses Geroldseck-Lahr zu einem Zufluchtsort unweit der alten
Straße von Ottenheim nach Offenburg44 im Bereich der Schutterzuflüsse
Unditz und Riedbach, wo sich augenscheinlich die im Kriege ihrer Heimstätten
beraubten geroldseckischen Untertanen aus dem Umkreis des Klosters
Schuttern einfanden.

In der Herrschaft Gengenbachs über die abgabenpflichtigen Bauern war
1368 sicher schon länger eine Schwächung eingetreten, da neben die (klösterliche
) Siedlung eine Dorfgenossenschaft getreten war, die mit einer
..Allmende" genossenschaftliches Land im Eigentum45 zur Nutzung besaß
.

Auch hatte das Ortsgebiet zu jener Zeit seine größtmögliche Ausdehnung
erreicht. Anstößer waren, wie die bereits zitierte Lagebeschreibung des
Schutterner Klosterwaldes angibt, sowohl das Kloster Schuttern als auch die
ebenfalls später abgegangene Burg Blankenmoos mit ihrem Besitzer Hans
Truchseß (,,trussen").

Nach den noch 1802 genauer aufgeschlüsselten Zehnten zu urteilen, bestand
im Dorf bis zuletzt eine entwickelte Agrarwirtschaft. Während der Holzzehnt
auf Wald, und der Lämmerzehnt auf Weidewirtschaft hindeuten, weisen
Heu- und Fruchtzehnt auf intensivere Viehhaltung sowie Acker- und
Getreidebau. Das auf diese Weise skizzierbare Dorf und seine Wirtschaft
bestand nachweisbar bis kurz vor die Mitte des 15. Jahrhunderts. Noch 1424
wird Hottenwyler als eigener Zehntbezirk genannt46 und für das gleiche
Jahr ein Meier namens Oberlin Wasener — die erste namentliche Bezeichnung
eines Hottenwyler Meiers überhaupt — aufgeführt.47

Die von Graf Jakob I. von Moers-Saarwerden 1442 erfolgte Belehnung Conrads
von Iberg48 mit dem ,,Zwing und Bann von Hotenwyler" ist die bis
heute bekannte letzte Nennung der Ortschaft. „Zwing und Bann" als Hinweis
auf einen Rechtsbereich besitzt nur einen Sinn, wenn er sich als
herrschaftlicher Rechtsdomäne gegen einen anderen Rechtsbereich wie
z. B. den Etterinnenbereich des Dorfes absetzen läßt. Die Nennung von
Zwing und Bann wird so aber gleichzeitig ein indirekter Hinweis auf eine
noch unangetastete Gemarkung.49

Die Neuaufnahme der Gengenbacher Klostergüter aus dem Jahre 1464 unter
Abt Sigismund liefert einen Terminus ante quem. Der Beschrieb situiert den

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