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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 302
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0302
Appenweierer Zünfte im 18. Jahrhundert

Karl Maier

Formen einer Organisation von Handwerkern in Gruppen, die bestimmte
Zwecke für die einzelnen Mitglieder erreichen sollten, lassen sich in der
Landvogtei Ortenau, und damit im Gericht Appenweier erst ab der Wende
vom 16. zum 17. Jahrhundert schriftlich nachweisen. 1596 erhielten die
Handelsleute und Krämer der vier Gerichte eine Zunftordnung1, 1603 die
Weber, 1627 bzw. 1631 folgten die Statuten für die Metzger, die Bauhandwerker
und Küfer, die Bäcker und Müller und 1681 für die Schneider.2 In
den ländlichen Gebieten tritt also die Zunft zu einem Zeitpunkt in unser
Blickfeld, der weit diesseits ihrer Blüte in den großen und manchen kleineren
Städten des hohen und späten Mittelalters liegt. Das gilt im großen und
ganzen für den habsburgischen Besitz wie für die badischen Markgrafschaften
, die später im Großherzogtum aufgingen.

Ob die Zünfte in Wirklichkeit ebenso alt sind wie ihre Ordnungen, bleibt
fraglich. Protokolle ihrer Veranstaltungen besitzen wir erst ab den zwanziger
Jahren des 18. Jahrhunderts. Eines von ihnen, 1725 in Appenweier von
den Bauhandwerkern verfaßt, schreibt von der „Aufrichtung" der Zunft,
daß ,,mit von obrigkeitswegen bestellten Zunftämtern der Anfang" gemacht
wurde, und „weilen die Zunft dermahlen den Anfang genommen", wurden
keine Klagen vorgebracht. Drei Jahre später berichtet ein markgräflich-
badischer Sekretär in einer Niederschrift für die Schmiede und Wagner, daß
er im Gasthaus zur „Sonne" in Appenweier „diese neue Zunft" aufgerichtet
" habe.3

Das Stichwort Zunft erregt eine Reihe von Vorstellungen über den eigentlichen
Begriff hinaus: Entwicklung einer Gesellschaftskultur, Mitgestaltung
der Stadtordnung, Mäzenatentum für kirchliche Kunst. Die Reichsstadt Offenburg
kann hierfür Beispiele liefern: die Gastmähler und Spiele in den
Zunftstuben, die Teilnahme am Stadtregiment, welche der „Junge Rat",
Vertreter der Zünfte, während des 13. Jahrhunderts erzwangen; die Spenden
der zünftigen Handwerker beim Bau der Pfarrkirche 1415.4

Sprechen wir von den Zünften der Landvogtei, die außerhalb der Städte das
wirtschaftliche Leben der Handwerker bestimmten, werden wir zweifellos
noch einen Abglanz der großen Zeiten feststellen können, grundsätzlich
aber wird man von allen romantischen Verbrämungen Abschied nehmen
müssen. Die Verhältnisse hatten sich in mehrfacher Hinsicht verändert. Die
Territorialherrschaft hatte sich durchgesetzt und regelte die ökonomischen
Bedingungen nach ihren Bedürfnissen. Dabei müssen wir auf einen für die

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