Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 305
(PDF, 143 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0305
Freiburg, Freudenstadt, Gambsheim (Elsaß), Heigerloch, Oberlen (Susen-
berg-Durlachsche Herrschaft), Pfullendorf, Wolfach, Würzburg und zwei
aus dem Gericht Ehrenberg in Tirol.16

Zwei „Knappenlisten" der Jahre 1755 und 1757, die in dem Faszikel der
Schmiede- und Wagnerzunft eingeheftet sind, aber möglicherweise zu den
Webern gehören, erweitern unser Beispiel durch eine ganze Reihe anderer
Namen ferner Orte Deutschlands.17

Wenn aus so vielen unterschiedlichen Gegenden Handwerker derselben
Zunft in einem doch überschaubaren Raum zusammenkamen, konnten die
jungen Leute nicht nur beim fremden Meister lernen, sondern auch im Austausch
mit den anderen Gesellen, die ihre Erfahrungen einbrachten, wertvolle
Kenntnisse erwerben.

Die wichtigste Bedingung, die ein Geselle erfüllen mußte, wollte er zu einer
eigenen Werkstatt gelangen, bestand darin, ein Meisterstück zu verfertigen.
Die Frage, ob tatsächlich alle Zünfte diese Forderung stellten, muß offengelassen
werden. Die Zunftordnungen der Schneider und der Weber sind in
diesem Punkt vage.18 Die Satzungen der Bauhandwerker und der Schmiede
und Wagner legen dagegen genau fest, was sie von einem künftigen Meister
verlangen.

Die Aufgaben für die Maurer und Steinhauer: ,,einen gewundenen Schneiben
in Letten, einen Fendrichsbogen zu Steinwerk mit seinen Zurichtungen,
und einen scheidrechten Stürzel von fünf Stücken, acht Schuh lang, auch
allein in Letten zu machen".19

Und für den Zimmermann: „eine Schnelltrotte von kleinem Holz mit aller
Zugehörung, und einem Dachwerk von kleinem Holz mit einer Wiederkehrung
und verschwölbtem Dachstuhl, und soll die Wiederkehrung überhaupt
3 Schuh lang sein und dieselbe zu sechs und vierzig Schuh veringt werden,
so dann ein Stück Bauholz vierundzwanzig Schuh lang winkelrecht zu zimmern
, doch soll er dazu kein Winkelmaß gebrauchen, noch einigen Winkelriß
auf dem Beil haben, sondern allerdings ohn solch Behelf und Vorteil
zimmern und das zum wenigsten 8 Zoll in der Vierung bauen".20

Einem Schreiner schrieb seine Zunft vor, eine Truhe im Wert von 7 Gulden
und ein Brettspiel für 2 Gulden herzustellen.21 Ein Hufschmied mußte ein
Pferd, „das er nicht unter seiner Hand gehalten hat", das er also nicht kannte
, unter bestimmten Vorschriften beschlagen22, ein Waffenschmied ein
Zimmermannsbeil und ein Wagnerbeil verfertigen.23 Ein fremder Wagner
oder Krummholz hatte einen ganzen Wagen mit Deichselgestell zu bauen,
ein Meistersohn nur einen halben.24

Was die Bewerber geschaffen hatten, wurde von'dazu ausgewählten Meistern
geprüft; wenn der Geselle es wünschte, mußten auswärtige, unpartei-

305


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0305