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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 376
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Da sie für die Schiffahrt sehr hinderlich und Ursache für eine ununterbrochene
Reihe von Klagen und Prozessen zwischen den Mühlenbesitzern und
den Reedereien der Großschiffahrt waren, wurden die altverbrieften Rechte
abgelöst und die Mühlen schließlich beseitigt.

Auch in Freisten gab es ein paar Jahre eine solche Schiffsmühle am Altrheinufer
im Gewann Salmenkopf, von der noch die Rede sein wird.

In bezug auf die Bauart der Wasserräder unterscheiden wir verschiedene
Ausführungen: Platsch-, unterschlächtige-, mittel-, ober- und rücken-
schlächtige-, Sagebien- und Zuppingerräder.

Wo es die Verhältnisse gestatteten, wurden in der Neuzeit Turbinen verschiedener
Systeme an Stelle der Wasserräder eingebaut. In neuerer Zeit
schaltet man, zur Ergänzung der Wasserkraft, Diesel- und Elektromotoren
zu. So kann trotz fehlender Wasserzufuhr der Betrieb der Mühle in Gang
gehalten werden. An Stelle der rotierenden Mühl-Mahlsteine ist die Walzenmühle
mit Paternosterwerk getreten.

Nun zu den Mühlen im einzelnen:
1. Die „Stockfeldmühle"

Am 2.4. 1785 bat der Rosenwirt Johannes Manshardt aus Neufreistett in einem
Schreiben an das Amt Bischofsheim um Genehmigung, in Freistett eine
Ölmühle zu errichten. Dagegen protestierten sofort die übrigen vier
Ölmüller aus dem Amt Lichtenau. Es gäbe bereits neun Ölmühlen im Amt,
und die Besitzer, die nach Abzug ihrer Kosten und der jährlichen herrschaftlichen
Abgaben ihrer Vielzahl wegen sowieso einen sehr geringen
Nutzen hätten, befürchteten, daß, wenn nun noch einer dazu käme, sie alle
Schaden dadurch erleiden müßten. Sie, die Müller Heinrich Hipp, Johann
Friedrich Meckle, Andreas Barbanes und Johannes Hummel, bitten darum,
das Gesuch Manshardts abzulehnen. Dieser Bitte entsprach das Amt Bischofsheim
mit Schreiben vom 14.4. 1785.'

Nun richtete Manshardt ein weiteres Gesuch diesmal an die „Hochfürstliche
Renthcamer" nach Buchsweiler. Inzwischen hatte nämlich Johann
Schiele von Freistett auf sein Ölmühlenrecht verzichtet. Manshardt hatte
Glück, bereits am 30.5. 1785 gab ihm die Kammer die Erlaubnis zur Errichtung
einer Ölmühle, nachdem Schiele verzichtet hatte. Doch der Müller
Manshardt verkaufte dann sein Ölmühlenrecht weiter an den Lichtenauer
Bürger Philipp Jakob Durban.

Neun Jahre später, im Frühjahr 1795, bewarb sich nun der Müller Jakob
Hänßel um die Erlaubnis, im Freistetter Bann am Galgenbach unterhalb der
Vereinigung mit dem Kückhschen Kanal eine Ölmühle zu errichten, weil in
ganz Freistett keine mehr sei.

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