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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 382
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ad 2: Das einzige Mittel diesem Nachtheil abzuhelfen ist — wir wir uns unter Communication
mit dem Großherzogl. Ingenieur Departement überzeugt haben — Versezung der Mühle
weiter abwärts des Baches. Dort ist ein Punkt, wo nach dem Unheil der Kunstsachverständigen
, der Bach hinlängliches Gefäll hat. ohne eine allzu große Waßerstauung zu
erfordern, wo die geringe Waßerstauung auf die aufwärts des Bachs liegende Felder
nicht mehr würke, und den nahgelegenen nicht mehr schädlich ist, weil die Ufer ansehnlich
hoch sind.

Der Plaz selbst gehört der Gemeinde, ist bisher nicht im besten Culturstand gehalten,
und wird ihr vom Unternehmer gut bezahlt. Andere Mittel zur Abwendung obiger
Nachtheile gibt es nicht, und wenn die alte Mühle bleibt, und sogar ein neues Werk eingelegt
wird, so wird stets der Schaden größer.

ad 3: Mit diesem Vortheil vereinigt sich auch noch der Vortheil der Unterthanen besonders
der des Orts Freiste». Altfreistett allein ist ein Ort, der wenigstens 200 Familien zählt,
und hat keine Mühle, daran stößt das Städtchen Neufreistett, zwar weit minder zahlreich
, aber auch ohne Mühle.

Sehr bequem wäre es für diese Leute, wenn sie ihre Frucht im Ort mahlen laßen könnten
, ohne gezwungen zu seyn mit Zeitverlust andre Mühlen besuchen zu müßen.
Eine weitere Motive ist: daß die meisten hiesigen Mühlen, ohnegeachtet des hier häufigen
Waßers bei naßer Witterung, höchst spärliches Mahlwaßer haben, wenn es trocken
wird. Dies ist aber bei dieser Mühle demnächst nicht zu fürchten, denn an der Stelle,
wohin sie kommen soll, hat sie das Waßer von den meisten oberhalb Bischofsheim liegenden
Mühlen ohne einer abwärts liegenden hinderlich zu seyn.

ad 4: In der nähern Gegend existiren keine Bann-Mühlen, und die ertheilte Mühlen Privilegien
sind keine exclusiva. Wenn sich also soviel Vortheil der Unterthanen mit so zweckmäßigem
locale vereinigt, so können die Müller wohl mit Grund nichts einwenden.
Die vorigen Protestationen erhielten ihr meistes Gewicht durch das unangemessene locale
der bisherigen Mühle und damit begriffenen Nachtheil für die Felder. Ohnehin sind
die hiesigen Mühlen nicht jederzeit sufficient das benöthigte Mehl zu bereiten, und vorzüglich
im Sommer entsteht Mangel an gangbaren Mühlen.

Ob vielleicht einer der benachbarten Müller auftreten und eine Verminderung seiner
Gült anstrengen dürfte, und in wiefern dadurch gnädigster Herrschaft Nachtheil bevorstände
, ist Verwurf des 5. Punktes.

ad 5: Da, wie schon gesagt, keine der vorhandenen Mühlen und auch der Herrschaftl.
Erblehn-Mühle zu Hausgreut nicht, mit ausschließlichen, und gnädigste Herrschaft einschränkenden
oder das Publikum mit Zwang belegenden Mahl=Rechten. wodurch ihre
Besizer der Errichtung gegenwärtiger Mühle hinderlich werden könnten, versehen sind:
auch, ohngeachtet ihrer in anliegender Vorstellung vom 14-ten vorigen Monat angebrachten
Beschwerden aus allen Umständen hervorleuchtet, daß eine vermehrte Con-
currenz wohltätige Folgen fürs Publikum haben müsse, welches aus dieser neuen
Mühlen Einrichtung zugleich neben der ihme freistehenden größern Wahl, auch den
Vortheil ziehen wird, in waßerklemmen Zeiten, deren es bei den umliegenden Mühlen
zuweilen giebt. (Die Wahrheit des unterstrichenen ist durch die Akten bestättiget) sie
mögen solches in ihrer Vorstellung wegzustreiten suchen so lange sie wollen, nicht mer
3 oder 4 Stunden weit über Feld fahren zu müßen. um seine Früchten gemahlen zu bekommen
, wodurch dann auch diese neue Mühle einen Theil ihrer Nahrung ohne den
anderen Mühlen Abbruch zu thun, erwerben kann.

So dürfte, wenn auch noch in Betrachtung gezogen wird, daß der neuen Mühle gegen
20 Virtel Molzer jährliche Mühlengült an Gnädigste Herrschaft aufzuerlegen seyn
möchte - wiewohl der Müller Klein einstweilen sich laut seiner in der Anlage gegebenen
Erklärung jährlich nur 12 Virtel verstehen will — gnädigster Herrschaft billig sich
aufgefordert finden, die Errichtung dieser Mühle zu gestatten, die zugleich den nicht
geringen Nuzen haben wird, daß die, um die Hänßelische Mühle herumliegenden =

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