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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 409
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worden war, erfolgte in den Jahren 1842 —1850 die Ausstockung. Die wohl
letzte Waldausstockung in Eckartsweier war der Schlag 1 des Gemeindewaldes
im Jahre 1921 mit ca. 3,5 ha.

Die in den Jahren 1748 bis 1921 auf der heutigen Gemarkung Eckartsweier
erfolgten Ausstockungen betrafen eine Fläche von mindestens 250 bis
300 ha.

Vor 1748 bestand damit mindestens die Hälfte der Gemarkung aus Wald.4

Die Entstehung der späteren Allmendgrundstücke

Als Ablösung für das Weiderecht im Schutterwald wurde Eckartsweier im
Jahre 1842 mit 122 Morgen = ca. 34 ha Ackerland und Wiesen in den Gewannen
Bettel weg, Schneig, Graseggerte, Hühnerbösche und Kälbermättle
— diese Flächen waren 1803 durch die Säkularisierung von Straßburger
Klöstern an den Staat gefallen —, entschädigt.

Dieses ganze Gebiet wurde danach als Allmend den Bürgern zugewiesen.
Es wurden 148 Bürgerlose gebildet mit je 3 Parzellen von je ca. 8 Ar.

Der Plan von der Aufteilung der Bürgerlose im Hailoh und Leimengrube
stammt vom Jahre 1861 und ist noch im Rathaus in Eckartsweier vorhanden
.

Es wurde dabei folgende Aufteilung vorgenommen:

108 Parzellen mit 9 Ar = 54 Wartebürgerlose mit je 2 Parzellen
444 Parzellen mit 10 Ar = 148 Bürgerlose mit je 3 Parzellen

109 Parzellen mit 7 Ar = 109 Bürgerlose mit 1 Parzelle5

Die Aufrahme in das Bürgerrecht und Bürgernutzen im 19. und 20. Jahrhundert
In das Bürgerrecht aufgenommen wurden nur Männer.

Mit der Erreichung des 25. Lebensjahres wurden Söhne von Bürgern auf
Antrag in das Bürgerbuch der Gemeinde eingetragen. Die Gebühr betrug
zuletzt DM 6, — . Söhne von Bürgerstöchtern wurden ebenfalls auf Antrag
aufgenommen. Gebühr 6, — DM. Auswärtige, die eine Bürgerstochter heirateten
, konnten zuletzt gegen eine Gebühr von DM 340, — aufgenommen
werden. Ganz Ortsfremde zahlten das Doppelte dieses Betrages. In den
beiden letzten Fällen war die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
Die Grundlage hierzu bildete das „Gesetz über die Rechte der Gemeindebürger
und die Erwerbung des Bürgerrechts" vom 5. November 1858.

Für den Eintritt in den Bürgernutzen gab es Wartelisten.

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