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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 651
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höht. Allein in der ersten Jahreshälfte 1943 wurden von den Gerichten im
Deutschen Reich 5763 Personen wegen verbotenen Umgangs verurteilt; die
Zahl der Verhaftungen belief sich zwischen Januar und September 1943 auf
15410.23

Bei mehr als 70 dieser Verurteilungen hatte die II. Strafkammer des Landgerichts
Offenburg das Urteil gefällt. Im Staatsarchiv Freiburg werden etwa
60 Strafakten der Staatsanwaltschaft Offenburg aus den Jahren 1940 bis
1944 wegen „verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen" verwahrt, die 73
Personen betreffen — in Wirklichkeit waren es aber wohl sehr viel mehr:
Daß die erhaltenen Akten der Staatsanwaltschaft Offenburg über Prozesse
wegen verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen nicht alle Fälle dieser
Art darstellen, ergibt sich aus Presseberichten, die die Namen von Verurteilten
enthalten, über die keine Akten mehr auffindbar sind, außerdem aus
Verweisen auf weitere Strafprozesse in den Akten selbst. Das Fehlen dieser
Akten mag auf eine Reihe von Ursachen zurückzuführen sein: sie können
vom Gericht selbst vernichtet worden, im Wege des Revisionsverfahrens an
eine höhere Instanz abgegeben, nach dem Krieg von der französischen Militärregierung
entnommen und nach Frankreich verbracht, oder auch bei der
Übernahme durch das Staatsarchiv Freiburg kassiert worden sein. Außerdem
enthält der Bestand nur Fälle, die vor dem Landgericht Offenburg verhandelt
wurden. Wenn aber organisierte Fluchthilfe oder sexuelle Beziehungen
zwischen Polen und Deutschen angezeigt worden waren, gab die
Staatsanwaltschaft den Fall bevorzugt an eines der badischen Sondergerichte
in Freiburg, Straßburg und Mannheim ab.

3. „Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen" - Fallstudien

Die Rechtsprechung über Verstöße gegen § 4 der Wehrkraftschutzverordnung
lag in der Ortenau, sofern die Staatsanwaltschaft nicht bei den badischen
Sondergerichten Anklage erhob, bei der II. Strafkammer des
Landgerichts Offenburg. Dieses hatte wie die Staatsanwaltschaft seinen Sitz
im Ritterhaus, seit die Reichsjustizverwaltung 1935 das Gebäude erworben
hatte.24 Das Landgericht umfaßte die Amtsgerichtsbezirke Achern, Bühl.
Gengenbach, Kehl, Lahr, Oberkirch, Offenburg, Triberg und Wolfach. An
seiner Spitze stand Landgerichtspräsident Dr. Maischhofer, unter ihm waren
die Landgerichtsdirektoren Steurer und Goebel, die Landgerichtsräte
Safferling, Dr. Nebel, Dr. Schiruska, Dr. Klien, Kauffmann und Dr. Keller
sowie Gerichtsassessor von Breitenbach als Richter tätig.25

Die Staatsanwaltschaft Offenburg war in drei Abteilungen gegliedert, die
die allgemeinen Strafsachen einiger Amtsgerichtsbezirke und jeweils ein
weiteres Gebiet bearbeiteten. So war die Abteilung 1 unter Oberstaatsanwalt

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