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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 109
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Dinghöfe und Gerichtsbarkeit des ehemaligen Klosters
Schwarzach1

Suso Gärtner

In seiner Doppelfunktion als Repräsentant geistlicher und weltlicher Macht
konnte sich der Abt des Klosters Schwarzach im Klostergebiet und in den
von der Abtei abhängigen Dörfern auf ein System von Dinghöfen stützen,
deren Aufgabe es war, die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen
mit den abhängigen Hubern zu regeln. Die Weistümer und Gerichtsordnungen
des Klosters können uns Aufschluß geben, wie die Verhältnisse im
Herrschaftsgebiet des Klosters geordnet waren.

Herrschaftsrechte und Abteigebiet

Ein zusammenhängendes Herrschaftsgebiet konnte die Abtei im Laufe der
Zeit nur auf rechtsrheinischer Seite im engeren Klosterbereich schaffen, wo
es fast alleiniger Grundherr war und dazu noch andere Rechte besaß und
Gerichtsfunktionen ausübte.

Abb. ]

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