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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 123
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46 GLA 67/1884, 166r.

47 GLA 105/156, Aussage eines Bürgers von Stollhofen anläßlich der Neuaufrichtung eines
Galgens 1742.

48 Schöffen auf dem Saal: 1427 März 5, Oberlin Smerlin, Meier zu Büre, Cuntz Gretz von
Hildmannsfeld. (GLA 67/1314, 131). Der letztere auch 1429 Febr. 13 (GLA 67/1314,
132). - 1429 Okt. 15: Lütold, Schultheiß „aule". (GLA 67/1334, 1 lr-16v).

49 Am Rande dieser Urkunde finden sich Aufzeichnungen über einige wahrscheinlich vor
dem Saalgericht verhandelte Fälle und deren Strafen: Frevel: u. a. Meister Hanns hat
dem Kleyn Hensen von Oberweier mit dem Lichtstock auf die Stirn gestoßen; Hallen
Hanns hat dem Panthel eine Hand abgehauen; Schniders Hannse, Thoman von Zell und
Wilhelm des Trosts Knecht von Henkhurst haben einander „gerafft".

50 GLA 37/249. - Vor dem Verkauf waren die Zuständigkeiten und Abgaben folgendermaßen
geregelt: „Das gericht zu Stollhoffen ist eyns appts zu Swartzach, der nympt die
freveln on das der herrschaft von Baden umb lybe und gut an die hant herteilt wirt, daz
ist ir."

GLA 66/8383, 4v, vom Jahre 1472.

51 Der Schultheiß des Klosters zu Stollhofen mußte des Abts höchstes Gericht zu
Schwarzach „besitzen wanne es not beschieht". GLA 67/1318, 220r-221 v.

52 GLA 105/146, 1499 Dez. 5.

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