Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 248
(PDF, 105 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1992/0248
Schulstrafen aufgeführt sind (vom August 1869 bis 1879). Es vergeht keine
Sitzung des Ortsschulrates, ohne daß die Strafliste dem Bürgermeister zur
Vollstreckung übergeben wird. Für ein Versäumnis wurden anfänglich 6
Kreuzer Strafe eingezogen, im Wiederholungsfall das Doppelte, das 3. Mal
das Dreifache. Ab März 1875 betrug das Strafgeld 12 Kreuzer, ab Juni 1875
17 Kreuzer, ab Januar 1876 35 Kreuzer. Das unentschuldigte Fehlen von
Schülern muß damals ein großes Übel gewesen sein. Darauf weist auch das
mehrfache Anheben der Strafgebühren in verhältnismäßig kurzer Zeit hin.
Daß die Schüler auch damals schon ausfällig geworden sind, belegt eine
Meldung Schells vor dem Ortsschulrat: Franz Fink habe beim Turnunterricht
Beschimpfungen und Drohungen gegen den Lehrer und gegen alle,
die den Turnunterricht eingeführt haben, ausgestoßen. Er wird mit 3 M bestraft
und muß dem Lehrer vor der Klasse Abbitte leisten. Der Jude Samuel
Maier von Diersburg beklagt sich, daß die Kinder des Josef Kopf sich ihm
gegenüber unflätig benehmen. Der Vater wird durch den Bott angehalten,
seine Kinder in Ordnung zu halten, widrigenfalls droht eine Geldstrafe
(24.9.1874). Das Schulamt ordnet einige Male an, die Schulkinder zu ordentlichem
Betragen in der Öffentlichkeit anzuhalten, auch sollen sie die
Erwachsenen und Fremden grüßen.

Besondere Sorgen bereiteten die Fortbildungsschüler. Am 24.5.1876 ergeht
eine Anweisung an die Wirte, an Schüler keine Getränke auszugeben, sie
aus dem Wirtshaus zu verweisen und sie anzuzeigen. Am 2.1.1876 wird
Leopold Wörter wegen groben Unfugs und Schmähungen des Lehrers
Schell vom Bezirksamt zu 9 M Strafe verurteilt. Im August 1880 muß wieder
eine Anweisung an die Polizei ergehen, den Wirtshausbesuch der Sonntagsschüler
(Fortbildungsschüler) zu überwachen, sie erhält Schülerlisten,
ebenso die Wirte. 1882 beklagt sich Schell in einer Sitzung, daß Fortbildungsschüler
sich bis spät in die Nacht auf den Gassen aufhalten, Unfug
treiben (z. B. Mädchen belästigen), rauchen, die Wirtshäuser besuchen, an
verschwiegenen Plätzen Alkohol trinken. Es ergeht wiederum Anweisung
an die Polizei. Am 26.12.1882 erläßt das Schulamt die Verfügung, Fortbildungsschüler
dürfen nicht mehr mit Geldstrafen, sondern nur noch mit Arreststrafen
belegt werden. Der Ortsschulrat beschloß daraufhin: da nun der
Bott größere Arbeit hat (den Delinquenten zum Arrest abholen und ihn wieder
zu entlassen), darf er von ihm 20 Pfennig erheben. In der Sitzung vom
21.12.1914 wird geklagt, der größere Teil der Fortbildungsschüler benehme
sich in- und außerhalb der Schule so flegelhaft und widerspenstig, daß von
einem Schulerfolg keine Rede sein kann. Der Lehrer bittet den Ortsschulrat
um tatkräftiges Einschreiten. Der Rädelsführer wird daraufhin mit Ortsarrest
(nicht Schularrest) bestraft, den anderen wird angedroht, daß sie im
Wiederholungsfall direkt von der Schule in den Ortsarrest gesteckt werden.
Die kürzeste Arreststrafe waren 6, die längste 12 Stunden. Einmal wurde

248


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1992/0248