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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 324
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Als „marxistische Literatur" wurde wohl fast alles von der folgenden Liste
aus dem Jahr 1960l07a vernichtet: Robespierre, Lenin, Thomas Münzer,
Trotzki, Rosa Luxemburg, Kollontai, Toller, Jung, Flacke, Gumbel,
Schnapphanski, Harden, Oqen, Sun jat Sen.

Hölderlin, Kant, Fichte, Schopenhauer, Nietzsche, Hegel, Homer dürften
hingegen „in die Städtische Volksbibliothek Gengenbach eingereiht" worden
sein -, „wo sie beim Rathausbrand 1945 völlig vernichtet" wurden107b.
Das beklagte badische Finanzministerium hatte daher eingewandt, eine
Rückerstattung oder Entschädigung könne mangels Identifizierbarkeit nicht
verlangt werden.

Die Restitutionskammer des Landgerichts Offenburg wies dann auch am
12. März 1951 die Klage der Schwestern ab, sie mußten sogar die Prozeßkosten
selber zahlen. Die Kammer verwies auf das Testament der Mutter,
wonach Leiser „über den literarischen Nachlaß der Erblasserin und ihres
Ehemannes uneingeschränkt verfügungsberechtigt sein solle". Das beklagte
Land Baden habe darauf hingewiesen, daß es nicht mehr im Besitz der Bibliothek
oder einzelner Bücher sei. Entweder in Karlsruhe vernichtet oder
in Gengenbach verbrannt - „dieser Sachverhalt ist unstreitig. Der Klage
konnte nicht stattgegeben werden". Schon weil die Klägerinnen ohne Leiser
gar nicht aktiv legitimiert seien, „sondern lediglich der Testamentsvollstrecker
Friedrich Leiser".

Aber wo blieb zum Beispiel die „erotische Sammlung durch die Jahrhun-
derte"'()7i;? Sie war gewiß nicht marxistisch, und in die Städtische Volksbibliothek
hat sie wohl niemand eingereiht.

Verfolgung nur befürchtet?

Das südbadische Landesamt für Wiedergutmachung befand im Bescheid
vom 18.7.55, der Antrag von Freia Eisner von 1951/1953 wegen „Verfolgungsbedingten
Ausbildungsschadens" werde abgelehnt. Sie habe das Abitur
in Magdeburg am 1.4.33 nicht ablegen können. Durch den besonderen
Haß Hitlers gegen Kurt Eisner und seine Angehörigen sei dies unmöglich
geworden. Formales Hindernis für die Anerkennung eines Schadens war,
daß sie „nur in vorberuflicher Ausbildung" gewesen sei in Dr. Schräders
Anstalt. Und, besonders verwerflich: „Sie ist nach eigenen Angaben vom
Schulbesuch und vom Examen nicht ausgeschlossen worden, sie hat beides
nur befürchtet. Ob zu Recht, mag zweifelhaft sein, da sie keine natürliche
Tochter Eisners war und sich ihrer Familie weitgehend entfernt und entfremdet
hatte (vergleiche ... die Tatsache, daß Mutter und Tochter in verschiedene
Länder auswanderten). Ausschlaggebend aber ist, daß bei der

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