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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 453
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Franck die Rede war. Zu den Schülern, die sich auf Müllers Museumszeichenschule
im Zeichnen vervollkommneten, gehörten neben Carl Sandhaas
die Brüder Jakob und Heinrich Feising, Wilhelm Noack, August Lucas
und Peter App40. Nach welchen Grundsätzen Müller seinen Unterricht
zu erteilen gedachte, geht aus einem von ihm verfaßten Programm vom 1.
Mai 1819 hervor:

„Nach der Methode von welcher hier die Rede ist, wird der Anfänger, der
vorher nie zeichnen gelernt hatte, sogleich im Zeichnen nach der Natur angehalten
, und die erste Aufgabe wird ihm so gegeben, daß bei Anwendung
der gehörigen Aufmerksamkeit er des Gelingens seiner Aufgabe gewiß sein
kann. Dies enthält für ihn zugleich die größte Aufmunterung, einen stufenweisen
Weg zu verfolgen, worauf er gar bald die Fähigkeit erlangt, alles getreu
nachzuahmen, was er in der Natur sieht und wählt. Bei dem Verfahren,
auf welches diese Methode des Zeichenunterrichts gegründet ist, können
jedoch Eltern und Erzieher die Fortschritte der jungen Leute nicht aus der
Zahl der Arbeiten beurteilen, welche sie aus den Unterrichtsstunden mit
nach Hause bringen; dieser werden im Anfange nur wenige sein; man wird
jedoch bemerken, daß jede Linie auf eine Art gezogen wird, welche vorhergegangenes
Nachdenken und Überlegen beweist, und wenige Arbeit, auf
diese Weise geleistet, führt sicherer und schneller zum Ziele einer gründlichen
Kunstfertigkeit als wenn in weniger Zeit viele Bogen mit mechanischem
Gekritzel angefüllt werden"41.

Bernhard Lade hat in seiner Lucas-Monographie das Konzept eines Ausbildungsvertrages
zwischen Müller und Peter App42 im vollen Wortlaut wiedergegeben43
, in dem es in der Präambel heißt, daß er, „für den Peter App
sowohl als für jeden meiner übrigen Schüler" Gültigkeit habe. Da demnach
auch Carl Sandhaas einen vergleichbaren „Lehrkontrakt" mit Müller abgeschlossen
haben dürfte, seien hier einige Punkte daraus referiert. Der Vertrag
umfaßt sieben Punkte, in denen die Lehrzeit auf sechs Jahre festgelegt
wird und die Schüler zu Fleiß, Achtsamkeit, Genauigkeit in der Ausführung
der aufgetragenen Arbeiten und zum regelmäßigen Besuch der Unterrichtsstunden
angehalten werden. Der dritte Punkt dürfte Sandhaas am wenigsten
zugesagt haben, denn dort wird vereinbart, daß während der gesamten
Lehrzeit keine anderen Arbeiten ohne die Zustimmung Müllers übernommen
werden dürfen, „denn das frühe Porträtmalen gibt leider nur zu oft
Veranlassung, daß unvernünftige, die Kunst gar nicht einsehende Menschen
, durch unzeitiges verkehrtes Lob die Schüler verderben". Der Unterricht
bei Müller war kostenlos, dafür verpflichteten sich die Studenten, gelegentliche
Arbeiten für Müller auszuführen, wenn er dies für gut befinden
sollte. Sein einziges Ziel sei, dem Staat nützliche Mitglieder zu erziehen,
und damit die Schüler später als Maler dem Staat nicht zur Last fallen wür-

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