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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 502
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ren Instanz eigentliche Gerichte, nämlich Hofgericht und Oberhofgericht,
gab. Die gesamte erstinstanzliche Gerichtsbarkeit hingegen wurde auf den
Bezirksämtern neben den übrigen Verwaltungsgeschäften miterledigt. Zwar
war die konsequente Trennung von Justiz und Verwaltung schon vor den
dahin gehenden Revolutionsforderungen von 1848/49 beschlossene Sache,
die Verwirklichung folgte indes sehr gemächlich - erst ab September 1857
beginnen unabhängige Amtsgerichte, Recht zu sprechen. Dies dürfte erklären
, weshalb der Referendar Eichrodt im Juni 1859 vorläufig und „zur
Aushilfe" an das Bezirksamt in Bühl versetzt wird. Jedenfalls rechnet er
jetzt mit endgültiger Anstellung, denn im Dezember 1859 sucht er beim
Ministerium um Genehmigung nach für die Verehelichung mit der ledigen
Elisabeth Fuchs, geboren am 29. November 1829 in Monzingen im Nahegau
. Es handelt sich um eine Bindung, die auf die Heidelberger Studentenjahre
zurückgeht. Auf einem Turnerball hatte Ludwig Eichrodt die lebenslustige
Steuereinnehmerstochter kennen gelernt, seither zieht eine Kette
von Liebesgedichten durch seine Lyrik. Vor Jahresende noch erteilt das Justizministerium
in Karlsruhe die „dienstpolizeiliche Erlaubniß" zur Eheschließung
. So kann die Hochzeit am 2. Februar 1860 in Monzingen gefeiert
werden9. Aus Karlsruhe sendet der Freund Viktor Scheffel gereimte
Glückwünsche: „Glück auf, mein Meister Ludwig, Ihr habt ein gutes Los
gezogen ...",0. Ende November wird den Jungvermählten das erste Kind,
die Tochter Hermine Henriette, geboren. Während der Bühler Zeit folgen in
etwa zweijährigen Zeitabständen vier weitere Kinder: Friedrich, Mathilde,
Rudolf und Elisabeth11.

Im Zuge der Einrichtung selbständiger Amtsgerichte hatte man in Bühl bereits
1850 im Gewann Bademers Bund draußen vor dem ehemaligen Untertor
ein geräumiges dreistöckiges Justizgebäude erstellt12. Weithin sichtbar
krönt das gelbrotgelbe Staatswappen die neugotische Eingangstür. Anfang
Oktober 1864 hält Ludwig Eichrodt dort Einzug - er ist nunmehr zum
Amtsrichter ernannt worden. Sein Jahresgehalt beträgt 1000 Gulden. Bald
erkennen die Bürger, daß der neue Richter nicht an Formvorschriften hängt.
Es geht ihm vielmehr darum, den Prozeßbeteiligten möglichst rasch und
kostensparend zu einer praktikablen Lösung zu verhelfen. Im Gerichtssaal
führt er ein ausführliches Rechtsgespräch, das zumeist in einen allseits befriedigenden
Vergleich mündet. Eichrodt versteht es, mit jedermann den
richtigen, volkstümlichen Ton zu finden. In einer dienstlichen Beurteilung
heißt es: „Allgemein anerkannt ist sein Wohlwollen, seine freundliche, humane
Behandlung der Parteien"13. Schon bald wird der beliebte Amtsrichter
zum Vorstand des landwirtschaftlichen Vereins gewählt. Einen Teil seiner
Freizeit verbringt er in der Lesegesellschaft, einer Vereinigung von
Bühler Honoratioren, die sich regelmäßig im Lindengasthaus am Grabeneck
treffen. Auch hier macht man ihn zum Vorstand, seine lustigen Gedich-

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