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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 521
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zelnen Ortschaften nachzeichnen und dabei den jeweils besonderen Charakter
der Dörfer darlegen.

Urkundenedition. Neben diesen Einzelstudien unterzog der Freiburger
Historiker Eugen Hillenbrand die Bertholds-Urkunde, deren bisherige Edition
aus dem Jahr 1889 stammte, einer kritischen Überprüfung und lieferte
eine quellenkritische Übersetzung des lateinischen Urkundentextes. In einem
Vortrag zum Thema „Die leidige Kirchensteuer", den Hillenbrand zur
offiziellen Eröffnung der Feierlichkeiten am 3. April, dem Ausstellungsdatum
der Urkunde, in der Offenburger Pfarrkirche Heilig Kreuz hielt, stellte
er seine Erkenntnisse zur Jubiläumsurkunde vor. Gleichzeitig lieferte er den
Nachweis für historische Bezüge zwischen der Urkunde und der Gegenwartsgeschichte
der Offenburger Pfarrei und kritisierte Versuche von Geschichtsverfälschung
, wie sie gerade im Zusammenhang mit dieser Urkunde
zu beobachten waren1.

2. Historischer Kontext

Gründung des Offenburger Pfarrsprengeis. Bereits im 8. Jahrhundert wurden
die Klöster Gengenbach und Schuttern gegründet und mit reichem
Grundbesitz ausgestattet. Auch auf fremdem Grundbesitz übernahmen sie
die Seelsorge und ließen sich dafür von den Grundherren mit Zehnteinkünften
entlohnen. Über Jahrhunderte verfügten beide Klöster über das Seelsorgemonopol
im hiesigen Raum, ehe der Straßburger Bischof auf seinem eigenen
Grund und Boden im gerade gegründeten Offenburg eine selbständige
Pfarrei einrichtete, die 1182 erstmals urkundlich genannt wird. Kloster
Gengenbach, das bis dahin Kinzig abwärts bis nach Griesheim die Seelsorge
besorgte und den Zehnten vereinnahmte, war der Leidtragende: Mit der
Neugründung eines Pfarrsprengels machte der Bischof von seinem Recht
zur Umverteilung der Zehnteinnahmen Gebrauch und strich dem Kloster
die alten Ansprüche. Die Neuregelungen scheinen, wie dies auch heute bei
Verträgen häufig der Fall ist, von beiden Seiten unterschiedlich ausgelegt
worden zu sein. Streit war also vorprogrammiert.

Eine Vergleichsurkunde. Er begann, als um 1230 der Straßburger Dom-
kapitular Konrad von Wolfach mit dem Amt des Rektors der Offenburger
Pfarrei betraut wurde. Der wirtschaftlich denkende Domherr war bestrebt,
den rechtlich möglichen Umfang der Pfarreinnahmen auszuschöpfen. Als
die Gengenbacher Benediktiner ihrerseits von einem Klosterrecht Gebrauch
machten, auf dem Boden des Offenburger Pfarrbezirkes Brachland
kultivierten und Reben pflanzten, brach ein offener Streit aus. Zu Recht
oder zu Unrecht: Der Offenburger Pfarrherr verlangte den Neubruch-Zehn-

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