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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 63
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0063
Am 22. November fand bei Landrat Günter Fehringer auf Vermittlung der
Fachgruppe Denkmalpflege eine Besprechung mit den ehrenamtlichen Beauftragten
des Landesdenkmalamtes statt. Nach der Begrüßung durch den
Landrat gab Herr Franz Seiser, zuständiger Dezernent beim Landratsamt
Ortenaukreis, Hinweise zur Beurteilung der Kulturdenkmaleigenschaft,
des öffentlichen Erhaltungsinteresses und zur Zumutbarkeit der Erhaltung
eines Kulturdenkmals.

Landrat Fehringer dankte den anwesenden ehrenamtlichen Beauftragten
für ihre Tätigkeit und gab zu verstehen, daß gerade die Mitwirkung an vorderster
Front für die Denkmalschutzsache sehr wichtig sei.

Danach wurden einzelne konkrete Fälle besprochen. Hierbei ging es vor
allem um den in § 3 Abs. III DSchG geregelten Stichentscheid. Von Seiten
des Landratsamtes wurde die Zuständigkeit erklärt und auch nochmals die
Voraussetzungen für eine eventuelle Abbruchgenehmigung diskutiert. Es
wurde ausführlich auf die Zumutbarkeitsfrage eingegangen und verdeutlicht
, daß schon dann, wenn die Kosten einer Erhaltungsmaßnahme 20%
bis 30% über einem vergleichbaren Neubau liegen, ein Abbruch aufgrund
gefestigter Rechtssprechung nicht mehr verhindert werden kann.

In der weiteren Diskussion wurde auch die Frage nach Karteien und Listen
von Kulturdenkmalen angesprochen. Vorhandene Karteien seien zum Teil
veraltet und im übrigen nicht flächendeckend. Es wurde mitgeteilt, daß
aufgrund eines Erlasses das Landesdenkmalamt den Auftrag habe, eine Erfassung
der Kulturdenkmale durchzuführen; dies jedoch aus Personalgründen
auf lange Zeit nicht möglich wäre.

Letztlich baten die ehrenamtlichen Denkmalpfleger um eine vermehrte
Einschaltung bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen. Herr Seiser wies daraufhin
, daß dies rechtlich nicht möglich sei und empfahl, sich mit den jeweiligen
Gemeinden in Verbindung zu setzen.

Die Vorort-Veranstaltungen sowie das Treffen mit Landrat G. Fehringer
machten deutlich und bewußt, wie notwendig es sei, sich vermehrt und
effektiv vor allem wegen der finanziellen Engpässe für die Belange einer
verantwortungsvollen Denkmalpflege einzusetzen. Dies wird die Fachgruppe
auch im kommenden Jahre zu leisten versuchen.

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