http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0091
Im Rahmen des Integrierten Rheinprogrammes ist es eine weitere Aufgabe
des Landratsamtes, die rechtlichen Voraussetzungen für Hochwasserschutzmaßnahmen
entlang des Rheins zu schaffen. Als Teilmaßnahme
hierzu hat das Landratsamt mit Planfeststellungsbeschluß vom 4. Januar
1993 den Plan zum Bau und Betrieb eines Pumpwerkes in Altenheim
einschließlich der Nebenanlagen am Seitengraben auf der Gemarkung Altenheim
, Gemeinde Neuried, festgestellt. Das Pumpwerk Altenheim ist
derzeit im Bau und soll bis Ende 1994 fertiggestellt sein. Bei Hochwasser
soll damit die Funktionsfähigkeit des bestehenden Kulturwehrs
Kehl/Straßburg und der Polder Altenheim I und II unterstützt werden.
Diese sind Hauptbestandteile der Hochwasserschutzmaßnahmen am
Oberrhein. Das Kulturwehr Kehl/Straßburg dient zudem auch der Grundwasserstützung
.
Abfallwirtschaft
Das Jahr 1993 war im Bereich der Abfall Wirtschaft geprägt durch zwei
Schwerpunkte:
- Die Umstellung von einem bisher mengenunabhängigen auf ein mengenabhängiges
Gebührensystem.
- Für die Restmüllbehandlung im Ortenaukreis waren maßgebend:
- Die Einstellung der Mülltransporte nach Straßburg,
- der Grundsatzbeschluß des Kreistags zur thermischen Restmüllbehandlung
sowie
- die Standortsuche für eine neue Restmülldeponie.
Umstellung des Gebührensystems
Aufgrund eines durch den Kreistag im Herbst 1991 gefaßten Grundsatzbeschlusses
, im Ortenaukreis ein mengenabhängiges Abfallgebührensystem
einzuführen, hat sich der Kreistag am 29. Juni 1993 für das System „optimiertes
Behältervolumen" entschieden. Das ursprünglich von der Verwaltung
vorgesehene Konzept, gleichzeitig die Biotonne einzuführen, wurde
durch den Kreistag aus Kostengründen sowie aufgrund der langen Transportwege
bis zur endgültigen Erstellung einer Kompostierungsanlage im
Ortenaukreis abgelehnt. Die Verwaltung hofft jedoch, daß aufgrund des
nun vorliegenden Gebührensystems Anreize geschaffen wurden, Abfälle
künftig besser zu sortieren und, soweit es dem einzelnen möglich ist, auf
die Eigenkompostierung von organischen Abfällen umzusteigen. Bei der
Gebührenkalkulation ist man dabei von 10% weniger Abfall ausgegangen.
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