Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 93
(PDF, 127 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0093
Restmüllbehandlung

Einstellung der Mülltransporte nach Straßburg

Zu einem Zeitpunkt, als der Begriff Müllexport noch keinen negativen
Beiklang hatte, vereinbarte der Ortenaukreis mit der Städtegemeinschaft
Straßburg, daß ein Teil des Ortenauer Hausmülls in der Straßburger Hausmüllverbrennungsanlage
entsorgt werden konnte. Von 1975 bis zum Importstop
1993 wurden so im Schnitt 40 000 Jahrestonnen Hausmüll nach
Straßburg transportiert.

Aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Straßburg
auf die Klage der Vereinigung Alsace Nature hin wurde der Vollzug
der Importgenehmigung für Müll aus Deutschland im Frühjahr 1993 ausgesetzt
, so daß seit dieser Zeit kein Hausmüll aus dem Ortenaukreis mehr
nach Straßburg zur Verbrennung gebracht werden kann. Inzwischen wurde
die Importgenehmigung endgültig aufgehoben. Der Ortenaukreis stand mit
der Städtegemeinschaft Straßburg und dem Umweltministerium Baden-
Württemberg jedoch auch danach in Verhandlungen, um zu klären, unter
welchen Voraussetzungen Müll aus dem Ortenaukreis wieder nach Straßburg
transportiert werden kann, sobald die geplante Rauchgaswaschanlage
in der Straßburger Müllverbrennungsanlage installiert ist.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat, was eine Zusammenarbeit
der Städtegemeinschaft Straßburg und dem Ortenaukreis angeht, von
vornherein zwei Forderungen aufgestellt. Zum einen sollte es eine grenzüberschreitende
längerfristige Kooperation auf der Grundlage eines gemeinsamen
Abfallwirtschaftskonzeptes geben, und zum anderen müßte die
Städtegemeinschaft Straßburg ihre Hausmüllverbrennungsanlage so
nachrüsten, daß die Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzver-
ordnung (BImSchV) in vollem Umfange eingehalten werden. Es hat sich
aber herausgestellt, daß die Nachrüstung der Anlage aus technischen und
räumlichen Gründen nicht auf den Standard der 17. BImSchV gebracht
werden kann. Die Städtegemeinschaft Straßburg erreicht mit der geplanten
Nachrüstung der seit 1975 in Betrieb befindlichen Anlage europäische
Standards und im Bereich von Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid die in
der 17. BImSchV genannten Werte. Vor diesem Hintergrund war in diesem
Bereich eine weitere Zusammenarbeit zwischen der Städtegemeinschaft
Straßburg und dem Ortenaukreis nicht aufrechtzuerhalten, zumal das freigewordene
Verbrennungskontingent des Ortenaukreises zwischenzeitlich
an benachbarte elsässische Gemeinden vergeben werden mußte, um eine
volle Auslastung der Verbrennungsanlage Straßburg zu gewährleisten.

93


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0093