http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0252
Kauf zu freiem Eigen erworben168. Herr Reinbolt von Windecke erscheint
1276 im Weistum des Gengenbacher Fronhofes zu Niederschopfheim, und
zwar sowohl als Inhaber der dortigen Ortsherrschaft als auch als Vogt dieses
Klosters (dez banherren, der denn vogt ist zu Niderenschopfheim169).
Als Kirchherr in Schopfheim amtierte von 1318 bis um 1360 ebenfalls ein
Reinbold von Windeck170, dessen Familie offensichtlich das Patronat der
Niederschopfheimer Kirche besaß, die sie damals mit einem ihrer Angehörigen
besetzt hatte.
Klarheit bringt das Register der bischöflich-straßburgischen Lehensträger
aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, in dem Bertold von Windeck et eius so-
cii als Inhaber des Castrum dictum Schopfheim, villam ibidem et ius patro-
natus et alia eiusdem ville attinentia aufgeführt sind171. Demnach waren
die von den Windeckern in Niederschopfheim ausgeübten Herrschaftsrechte
- die Verfügung über die Burg, die Ortsherrschaft und das Patronatsrecht
- Lehen des Bischofs von Straßburg, dessen Belehnungen in der Folge bis
in die Neuzeit dokumentiert sind172.
Fraglich ist jedoch die Herkunft dieser bischöflich-straßburgischen
Lehensrechte, ebenso wie der Zeitpunkt ihrer Übertragung an die Herren
Niederschopfheim mit seiner Brigittenkirche vom Zixenberg aus.
Aufnahme: H. Harter, Frühjahr 1994
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